Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Gericht hebt Lockdown im Kreis Gütersloh auf
Richter urteilen per Eilbeschluss. „Differenziertere Regelung“ wäre erforderlich gewesen
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag per Eilbeschluss den Corona-lockdown im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Fortschreibung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im gesamten Kreisgebiet Gütersloh sei nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig gewesen, befand das Gericht. Es sei „möglich und erforderlich“gewesen, eine „differenziertere Regelung“zu erlassen (Az. 13 B 940/20.NE).
Von dem Urteil könnte Signalwirkung ausgehen, weil demnach ein Lockdown künftig in Nordrhein-westfalen nicht mehr automatisch für einen gesamten Landkreis angeordnet werden kann. Bundesweit gilt derzeit die Regelung, dass Einschränkungen des öffentlichen Lebens beim Erreichen einer kritischen Marke von 50 Corona-neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen verfügt werden.
Einschränkungen nach
Corona-ausbruch bei Tönnies
Nach dem massiven Corona-ausbruch beim Fleischbetrieb Tönnies in Rhedawiedenbrück hatten die Behörden einen Lockdown für den Kreis Gütersloh und für den Nachbarkreis Warendorf verfügt.
Für den Kreis Warendorf wurde der Lockdown später aufgehoben, für den Kreis Gütersloh wurde er dagegen um eine weitere Woche bis einschließlich Dienstag dieser Woche verlängert. Festgeschrieben wurde dies in einer zweiten Corona-regionalverordnung.
Gegen diese Verordnung zog nun eine Firma aus Oelde im Kreis Warendorf vor Gericht, die im Kreis Gütersloh Spielhallen betreibt. Dem Eilantrag dieser Firma gab das OVG nun statt. Die Münsteraner Richter befanden, es sei nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich der Geltungsbereich der entsprechenden Verordnung auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstreckte. Die Behörden hätten nach dem Lockdown Zeit für Aufklärungsmaßnahmen gewinnen dürfen, um danach auf belastbarer Grundlage über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.