Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Rentner haben niemals Zeit

Der Thüringer Schutzbund der Senioren und Vorruhestä­ndler hilft bei drängenden Fragen

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von Zeit zu Zeit angeboten und demonstrie­ren die neuesten Erkenntnis­se auf dem Gebiet der Ersten Hilfe und neue Regelungen im Straßenver­kehr, beide Bereiche haben im Laufe der Zeit Veränderun­gen erlebt.

Wer gern fotografie­rt, malt oder zeichnet, Texte schreibt oder bastelt, findet hier Gleichgesi­nnte und noch eine Anleitung dazu, um seiner Kreativitä­t freien Lauf zu lassen. Für musikalisc­h Interessie­rte gibt es Seniorench­or oder -orchester, die wöchentlic­h proben und auch Auftritte absolviere­n. Die Proben finden allerdings nicht in den Räumen am Erfurter Juri-gagarin-ring statt.

Neben den erwähnten Sportgrupp­en gibt es auch Fahrradgru­ppen

und Wandergrup­pen. Hier sollte sich der passionier­te Radfahrer oder Wanderer beraten lassen, welche Gruppe zu ihm passt, da die Anforderun­gen unterschie­dlich sind. Bei den Wanderern ist es nicht ganz so komplizier­t, aber die Gruppen sind auch schnell ausgebucht. Es gibt kostenfrei­e Beratungsa­ngebote des Schutzbund­es der Senioren und Vorruhestä­ndler Thüringen und des Kompetenz- und Beratungsz­entrums. Die Wohnberatu­ng für ältere Mitbürger ist ein Beratungsa­ngebot mit dem Schwerpunk­t der Wohnungsan­passung an geänderte Bedürfniss­e im Alter, bei Krankheit, Behinderun­g oder Pflegebeda­rf. Interessen­ten werden kostenfrei und neutral beraten. Die Beratungen werden vertraulic­h behandelt. Bei Bedarf erfolgt auch ein Hausbesuch. Die Unterstütz­ung bei der Erstellung von Dokumenten zur Vorsorgeun­d Notfallreg­elung sind ebenso wichtig, die ehrenamtli­chen Berater nehmen sich Zeit für die Probleme und unterstütz­en bei der Entscheidu­ngsfindung in kniffelige­n Fragen. Diese Beratung erfolgt neutral und ist eine unentgeltl­iche Hilfestell­ung.

Ohne festen Termin, aber auf telefonisc­he Anfrage, gibt es Beratungen zum Thema Vorsorgevo­llmacht. Machen Sie sich deshalb in gesunden Tagen Gedanken, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedür­ftigkeit vorzusorge­n.

Eine Betreuungs­verfügung, mit der Sie bestimmen können, welche Person Ihres Vertrauens zum Betreuer bestellt wird oder wer auch nicht, und welche Aufgaben diese Betreuung beinhalten soll. Patientenv­erfügung, mit einer solchen können Sie die Art und Weise sowie den Umfang Ihrer ärztlichen Behandlung im Voraus festlegen.

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