Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Rentner haben niemals Zeit
Der Thüringer Schutzbund der Senioren und Vorruheständler hilft bei drängenden Fragen
von Zeit zu Zeit angeboten und demonstrieren die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ersten Hilfe und neue Regelungen im Straßenverkehr, beide Bereiche haben im Laufe der Zeit Veränderungen erlebt.
Wer gern fotografiert, malt oder zeichnet, Texte schreibt oder bastelt, findet hier Gleichgesinnte und noch eine Anleitung dazu, um seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Für musikalisch Interessierte gibt es Seniorenchor oder -orchester, die wöchentlich proben und auch Auftritte absolvieren. Die Proben finden allerdings nicht in den Räumen am Erfurter Juri-gagarin-ring statt.
Neben den erwähnten Sportgruppen gibt es auch Fahrradgruppen
und Wandergruppen. Hier sollte sich der passionierte Radfahrer oder Wanderer beraten lassen, welche Gruppe zu ihm passt, da die Anforderungen unterschiedlich sind. Bei den Wanderern ist es nicht ganz so kompliziert, aber die Gruppen sind auch schnell ausgebucht. Es gibt kostenfreie Beratungsangebote des Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler Thüringen und des Kompetenz- und Beratungszentrums. Die Wohnberatung für ältere Mitbürger ist ein Beratungsangebot mit dem Schwerpunkt der Wohnungsanpassung an geänderte Bedürfnisse im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder Pflegebedarf. Interessenten werden kostenfrei und neutral beraten. Die Beratungen werden vertraulich behandelt. Bei Bedarf erfolgt auch ein Hausbesuch. Die Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten zur Vorsorgeund Notfallregelung sind ebenso wichtig, die ehrenamtlichen Berater nehmen sich Zeit für die Probleme und unterstützen bei der Entscheidungsfindung in kniffeligen Fragen. Diese Beratung erfolgt neutral und ist eine unentgeltliche Hilfestellung.
Ohne festen Termin, aber auf telefonische Anfrage, gibt es Beratungen zum Thema Vorsorgevollmacht. Machen Sie sich deshalb in gesunden Tagen Gedanken, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorzusorgen.
Eine Betreuungsverfügung, mit der Sie bestimmen können, welche Person Ihres Vertrauens zum Betreuer bestellt wird oder wer auch nicht, und welche Aufgaben diese Betreuung beinhalten soll. Patientenverfügung, mit einer solchen können Sie die Art und Weise sowie den Umfang Ihrer ärztlichen Behandlung im Voraus festlegen.