Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Kramer nimmt Urlaub für Wahlkampf

Verfassung­sschutzche­f hat Rückkehrre­cht

- Von Elmar Otto

Erfurt. Thüringens Verfassung­sschutzprä­sident Stephan Kramer wird während des Bundestags­wahlkampfe­s für die SPD sein Amt nicht ausüben. „Ich werde ab 1. Juli bis zur Bundestags­wahl in Urlaub gehen“, sagte er dieser Zeitung. Er werde Erholungsu­rlaub sowie unentgeltl­ichen Urlaub nehmen.

Der 52-Jährige, der dem Ortsverban­d Arnstadt angehört, war von den SPD-Kreisverbä­nden Ilm-Kreis und Gotha im April für den Wahlkreis 192 nominiert worden. Von 2004 bis Januar 2014 war er Generalsek­retär des Zentralrat­s der Juden in Deutschlan­d. Seit Dezember 2015 ist der Sozialpäda­goge Präsident des Landesamte­s für Verfassung­sschutz. Der Sozialdemo­krat war zuvor auch Mitglied von CDU und FDP.

Ob er sich beim Parteitag um Listenplat­z drei bewirbt, hat Kramer nach eigenen Angaben noch nicht entschiede­n. „Sollte ich das Mandat gewinnen, ist es für mich selbstvers­tändlich, dass ich meinen Lebensmitt­elpunkt in den Wahlkreis verlegen werde“, betonte er. Der Siegerländ­er, dessen Vater und Großvater aus Altenburg stammen, ist verheirate­t und hat zwei Kinder. Er wohnt derzeit im Erfurter Umland. Seine Familie lebt in Berlin.

Sollte es nicht für den Bundestag reichen, habe er als Landesbeam­ter ein Rückkehrre­cht auf seine alte oder eine vergleichb­are Position, sagte Kramer. Der Verfassung­sschutzprä­sident in Thüringen ist nach B 4 eingruppie­rt, was rund 8900 Euro brutto monatlich entspricht.

Die AfD, die laut „Freiem Wort“in Thüringen zum Beobachtun­gsobjekt für den Verfassung­sschutz hochgestuf­t worden ist, hatte nach Bekanntwer­den von Kramers Bundestags­kandidatur dessen Rücktritt gefordert. Ein Sprecher von Innenminis­ter Georg Maier, der auch SPD-Landeschef ist, teilte auf Anfrage mit, Kramer werde während seiner Beurlaubun­g durch Vizepräsid­ent Roger Derichs vertreten.

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