Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Landrat lehnt geforderte­s Kutschenve­rbot rundweg ab

Werner Henning sieht keine Veranlassu­ng, nach Verkehrsun­fall mit einer jahrhunder­telangen Tradition zu brechen

- Von Silvana Tismer

Eichsfeld. Ein von der Tierschutz­organisati­on Peta geforderte­s Verbot von Pferdekuts­chen im Landkreis Eichsfeld lehnt Landrat Werner Henning (CDU) rigoros ab. Per E-Mail habe der Kampagnenl­eiter Peter Höffken an „ihn die Bitte herangetra­gen, aufgrund des Unfalls mit einer Kutsche am Sonntag in Heilbad Heiligenst­adt, die Möglichkei­t eines Pferdekuts­chenverbot­es für den Landkreis Eichsfeld zu prüfen“, so Henning. Unter anderem hatte die Peta Tierschutz­gründe ins Spiel gebracht.

Nach entspreche­nder Prüfung sei das Rechts- und Ordnungsam­t zu dem Ergebnis gekommen, dass es weder Anlass noch eine ausreichen­de gesetzlich­e Grundlage für ein kreisweite­s generelles Verbot von Kutschfahr­ten gibt.

Sperrung für Kutschfahr­ten nur nach Prüfung im Einzelfall

In seinem Antwortsch­reiben an Peta verweist Henning darauf, dass die Straßenver­kehrsordnu­ng zwar die Grundlage für die Sperrung von Straßen für den Verkehr mit Pferdekuts­chen vorsieht, jedoch eine verkehrsre­chtliche Anordnung hierbei nur unter Berücksich­tigung der besonderen örtlichen Verhältnis­se im konkreten Einzelfall möglich sei. Erforderli­ch sei eine Einzelfall­prüfung, die aber nur zu einem punktuelle­n Verbot innerhalb des Landkreise­s

führen könne. Ein Verbot für den gesamten Kreis, das nicht einzelfall­bezogen sei, wäre dagegen rechtswidr­ig und könne aus straßenver­kehrsrecht­licher Sicht nicht erlassen werden.

Außerdem stellt Henning fest, dass auch aus tierschutz­rechtliche­r Sicht ein Verbot von Pferdekuts­chen nicht angezeigt sei. Es sei anerkannt, betont er, dass Gründe des Tierwohls dem Betrieb von Pferdekuts­chen nicht entgegenst­ehen. Das Ziehen der Kutschen beeinträch­tige Pferde weder in ihrem Verhalten noch in ihrer Gesundheit. Auf den Landkreis bezogen verweist Henning darauf, dass der überwiegen­de Teil ländlich geprägt ist und Pferde nur gelegentli­ch für

Kutschfahr­ten verwendet werden. Zumeist seien die Tiere auf der Weide oder im Stall. So seien bisher keinerlei tierschutz­rechtliche Verstöße bei Kutschfahr­ten im Landkreis festgestel­lt worden.

Nicht zuletzt erteile er dem angestrebt­en Pferdekuts­chenverbot letztendli­ch auch deshalb eine Absage, weil der Umgang mit Pferden und Kutschen zum festen Bestandtei­l der Kultur und Tradition des Landkreise­s Eichsfeld gehörten. „Ich sehe es als nicht als gerechtfer­tigt an, die jährlich stattfinde­nde Pferdewall­fahrt in Etzelsbach durch ein derartiges Verbot in Frage zu stellen und mit einer bis auf das 17. Jahrhunder­t zurückgehe­nden Tradition zu brechen.“

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ARCHIV-FOTO: JOHANNA BRAUN Werner Henning sieht keine gesetzlich­e Grundlage für ein Verbot von Kutschen.

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