Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Landrat lehnt gefordertes Kutschenverbot rundweg ab
Werner Henning sieht keine Veranlassung, nach Verkehrsunfall mit einer jahrhundertelangen Tradition zu brechen
Eichsfeld. Ein von der Tierschutzorganisation Peta gefordertes Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Eichsfeld lehnt Landrat Werner Henning (CDU) rigoros ab. Per E-Mail habe der Kampagnenleiter Peter Höffken an „ihn die Bitte herangetragen, aufgrund des Unfalls mit einer Kutsche am Sonntag in Heilbad Heiligenstadt, die Möglichkeit eines Pferdekutschenverbotes für den Landkreis Eichsfeld zu prüfen“, so Henning. Unter anderem hatte die Peta Tierschutzgründe ins Spiel gebracht.
Nach entsprechender Prüfung sei das Rechts- und Ordnungsamt zu dem Ergebnis gekommen, dass es weder Anlass noch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein kreisweites generelles Verbot von Kutschfahrten gibt.
Sperrung für Kutschfahrten nur nach Prüfung im Einzelfall
In seinem Antwortschreiben an Peta verweist Henning darauf, dass die Straßenverkehrsordnung zwar die Grundlage für die Sperrung von Straßen für den Verkehr mit Pferdekutschen vorsieht, jedoch eine verkehrsrechtliche Anordnung hierbei nur unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall möglich sei. Erforderlich sei eine Einzelfallprüfung, die aber nur zu einem punktuellen Verbot innerhalb des Landkreises
führen könne. Ein Verbot für den gesamten Kreis, das nicht einzelfallbezogen sei, wäre dagegen rechtswidrig und könne aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht erlassen werden.
Außerdem stellt Henning fest, dass auch aus tierschutzrechtlicher Sicht ein Verbot von Pferdekutschen nicht angezeigt sei. Es sei anerkannt, betont er, dass Gründe des Tierwohls dem Betrieb von Pferdekutschen nicht entgegenstehen. Das Ziehen der Kutschen beeinträchtige Pferde weder in ihrem Verhalten noch in ihrer Gesundheit. Auf den Landkreis bezogen verweist Henning darauf, dass der überwiegende Teil ländlich geprägt ist und Pferde nur gelegentlich für
Kutschfahrten verwendet werden. Zumeist seien die Tiere auf der Weide oder im Stall. So seien bisher keinerlei tierschutzrechtliche Verstöße bei Kutschfahrten im Landkreis festgestellt worden.
Nicht zuletzt erteile er dem angestrebten Pferdekutschenverbot letztendlich auch deshalb eine Absage, weil der Umgang mit Pferden und Kutschen zum festen Bestandteil der Kultur und Tradition des Landkreises Eichsfeld gehörten. „Ich sehe es als nicht als gerechtfertigt an, die jährlich stattfindende Pferdewallfahrt in Etzelsbach durch ein derartiges Verbot in Frage zu stellen und mit einer bis auf das 17. Jahrhundert zurückgehenden Tradition zu brechen.“