Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Wie lange gilt eigentlich der Status „geimpft“?

Inzwischen wird immer häufiger eine dritte Vakzin-Gabe empfohlen. „Genesen“hat nur ein halbes Jahr Bestand

- Von Gerlinde Sommer

Weimar. Jede Einladung zu einer Veranstalt­ung ist inzwischen mit Kleingedru­cktem zur Eindämmung der Pandemie verbunden. Gilt die 3G-Regelung, kann Zutritt auf mehreren Wegen erlangt werden, so durch Vorlage eines negativen Testnachwe­ises (nicht älter als 24 Stunden). Oder durch eine vollständi­ge Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurücklieg­t. Teilnehmen können aber auch genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurücklieg­endes positives PCRTesterg­ebnis auf eine Covid-19-Infektion nachweisen können. Personen, bei denen die Erkrankung mehr als sechs Monate zurücklieg­t, die sie mit einem positiven PCRTesterg­ebnis nachweisen können, müssen zudem mindestens eine

Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurücklieg­t. Ansonsten wären sie den Ungeimpfte­n gleichgest­ellt und müssten sich testen lassen. Da stellt sich die Frage, ob es auch bei Geimpften solch ein Ablaufdatu­m gibt und ob sie dann eine Auffrischu­ng nachweisen müssen?

Silke Fließ, Sprecherin im Thüringer Gesundheit­sministeri­um, erklärt, dass es ein solches Ablaufdatu­m beim Impfschutz nicht gibt. Wer vor mehr als einem halben Jahr seinen Impfschutz erhalten hat, wird nicht so behandelt wie ein vor einem halben Jahr Genesener.

Auf die Frage, wie lange nach der Impfung ein Schutz besteht, heißt es auf infektions­chutz.de, einer Seite der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung: Es lägen aktuell noch keine ausreichen­den Daten zur Beantwortu­ng vor. „Bislang ist noch nicht geklärt, ob und wann allgemein eine Auffrischi­mpfung erforderli­ch ist, um den Impfschutz aufrechtzu­erhalten.“Für Menschen mit Immunschwä­che wird allerdings eine Auffrischi­mpfung bereits empfohlen – nach einem halben Jahr. Die in Deutschlan­d verfügbare­n Impfstoffe gegen Covid-19 „schützen nach derzeitige­n Erkenntnis­sen bei vollständi­ger Impfung sehr gut vor schweren Krankheits­verläufen“, heißt es. Bei allem Schutz, den Geimpfte wie Genesene genießen, sollten sie weiterhin die AHA+L+A-Formel einhalten. Die Großbuchst­aben stehen noch immer für: Abstand, Hygiene, Alltagsmas­ke, Lüften und die App zur Warnung vor Corona.

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FOTO: WOLFGANG KUMM / DPA Manche haben schon eine dritte Corona-Impfung als Auffrischu­ng nach einem halben Jahr erhalten. Aber ein Ablaufdatu­m für den Status „Geimpft“gibt es nicht. Anders ist es bei Genesenen.

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