Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Wie lange gilt eigentlich der Status „geimpft“?
Inzwischen wird immer häufiger eine dritte Vakzin-Gabe empfohlen. „Genesen“hat nur ein halbes Jahr Bestand
Weimar. Jede Einladung zu einer Veranstaltung ist inzwischen mit Kleingedrucktem zur Eindämmung der Pandemie verbunden. Gilt die 3G-Regelung, kann Zutritt auf mehreren Wegen erlangt werden, so durch Vorlage eines negativen Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden). Oder durch eine vollständige Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Teilnehmen können aber auch genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCRTestergebnis auf eine Covid-19-Infektion nachweisen können. Personen, bei denen die Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt, die sie mit einem positiven PCRTestergebnis nachweisen können, müssen zudem mindestens eine
Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Ansonsten wären sie den Ungeimpften gleichgestellt und müssten sich testen lassen. Da stellt sich die Frage, ob es auch bei Geimpften solch ein Ablaufdatum gibt und ob sie dann eine Auffrischung nachweisen müssen?
Silke Fließ, Sprecherin im Thüringer Gesundheitsministerium, erklärt, dass es ein solches Ablaufdatum beim Impfschutz nicht gibt. Wer vor mehr als einem halben Jahr seinen Impfschutz erhalten hat, wird nicht so behandelt wie ein vor einem halben Jahr Genesener.
Auf die Frage, wie lange nach der Impfung ein Schutz besteht, heißt es auf infektionschutz.de, einer Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Es lägen aktuell noch keine ausreichenden Daten zur Beantwortung vor. „Bislang ist noch nicht geklärt, ob und wann allgemein eine Auffrischimpfung erforderlich ist, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.“Für Menschen mit Immunschwäche wird allerdings eine Auffrischimpfung bereits empfohlen – nach einem halben Jahr. Die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe gegen Covid-19 „schützen nach derzeitigen Erkenntnissen bei vollständiger Impfung sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen“, heißt es. Bei allem Schutz, den Geimpfte wie Genesene genießen, sollten sie weiterhin die AHA+L+A-Formel einhalten. Die Großbuchstaben stehen noch immer für: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften und die App zur Warnung vor Corona.