Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Der große Ärger der Gastgeber
Klage der größten Hotels gegen Allgemeinverfügung. Platznot und Vorsicht beim Bewirten
Erfurt/Gera/Friedrichroda. Wie soll das nur in den Herbstferien werden angesichts all der Corona-Einschränkungen? Diese Frage treibt viele Gastronomen und Hoteliers derzeit um. Und es gibt noch viel mehr Unsicherheiten, die zu Mehraufwand und Verärgerung bei den Gastgebern führen: 3G, 2G, Kontrollen am laufenden Band. Wie oft müssen Kinder getestet werden? Was ist mit Schwangeren? Wer darf mit wie vielen Personen in einem Saal feiern – und wie schnell kann es zu weiteren Einschränkungen kommen?
So wurden nach Angaben von Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Thüringen, jüngst Feierwillige in Gera von der Nachricht überrascht, dass in einem Saal vier Quadratmeter pro Gast zur Verfügung stehen müssten. Für den betroffenen Gastronomen sei diese Regelung überraschend gewesen, sagt Ellinger. Für die alte Dame, die ihren Geburtstag mit Kindern und Kindeskindern begehen will, ist das schlimm: Wen soll sie ausladen, wen ins Nebenzimmer setzen? Und dient das alles tatsächlich dem Schutz der Gesundheit, wenn die Gäste am Tisch geimpft oder genesen beziehungsweise getestet sind? – fragt Ellinger.
Die Quadratmeter-Regel sei eine von vielen Aufregern, macht Ellinger deutlich. Wer sich einmal durch die Gastgewerbe-Auflagen in den Bundesländern klickt, die der Dehoga-Bundesverband auf seiner Internetseite veröffentlicht, versteht vor allem eines: Es ist kompliziert. Und es ist nichts fix, denn die
Verordnungen gelten – so ist die gesetzliche Bestimmung – immer nur vier Wochen. Dazu kommen noch die Allgemeinverfügungen der Kommunen, also der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte, in Thüringen 21 an der Zahl. Im Kyffhäuserkreis gilt mittlerweile Warnstufe 3, Gera sowie die Kreise Schmalkalden-Meiningen, SaaleHolzland, Hildburghausen und Greiz haben Stufe 2 erreicht. Die anderen Regionen sind auf Stufe 1.
Gegen eine solche Allgemeinverfügung von Schmalkalden-Meiningen geht jetzt die Ahorn-Gruppe vor, die große Hotels in Oberhof und Friedrichroda betreibt. Erreicht werden soll eine Einstweilige Verfügung und damit eine Aussetzung der Vollziehung der Verfügung,
wie Ellinger erklärt. Der Dehoga Thüringen ist an der Seite der Kläger, betont auch Verbandspräsident Mark. A. Kühnelt. „Wir benötigen dringend eine Perspektive für den Herbst und Winter“, so Kühnelt. „Im 20. Monat der Pandemie können wir doch endlich verständliche Regelungen verlangen. Das Chaos für unsere ohnehin gebeutelte Branche ist untragbar, der unübersichtliche und unverständliche Flickenteppich nicht mehr hinnehmbar.“Ellinger verweist auf Regelungen wie jene, die besagen, dass es nicht mehr genüge, wenn jemand eine ärztliche Bescheinigung vorlege, dass er keine Maske tragen könne. In so einem Fall müsse die Polizei beziehungsweise das Gesundheitsbehörde Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen. Letztlich werde der Frust bei den Gastronomen und Hoteliers abgeladen, die solche Anordnungen umzusetzen hätten. Insofern verstehe er auch, dass immer mehr Gastwirte inzwischen auf Nummer sicher gingen und eine Reservierung forderten, etwa von den sonntäglichen Mittagessensgästen. Wenn der Publikumsverkehr auf diese Weise eingeschränkt werde, mildere das etwas die Belastung beim Personal, sagt Ellinger. „Die zwanghaften Kontrollen bei einer 3-G-Regel“, sagt Kühnelt, bedeuteten einen immensen Aufwand und damit „eine Belastung, die von unserem Personal an der Hotelrezeption oder an der Restauranttür nicht noch zusätzlich zu stemmen ist.“