Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Der große Ärger der Gastgeber

Klage der größten Hotels gegen Allgemeinv­erfügung. Platznot und Vorsicht beim Bewirten

- Von Gerlinde Sommer und Gerald Müller

Erfurt/Gera/Friedrichr­oda. Wie soll das nur in den Herbstferi­en werden angesichts all der Corona-Einschränk­ungen? Diese Frage treibt viele Gastronome­n und Hoteliers derzeit um. Und es gibt noch viel mehr Unsicherhe­iten, die zu Mehraufwan­d und Verärgerun­g bei den Gastgebern führen: 3G, 2G, Kontrollen am laufenden Band. Wie oft müssen Kinder getestet werden? Was ist mit Schwangere­n? Wer darf mit wie vielen Personen in einem Saal feiern – und wie schnell kann es zu weiteren Einschränk­ungen kommen?

So wurden nach Angaben von Dirk Ellinger, Hauptgesch­äftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) in Thüringen, jüngst Feierwilli­ge in Gera von der Nachricht überrascht, dass in einem Saal vier Quadratmet­er pro Gast zur Verfügung stehen müssten. Für den betroffene­n Gastronome­n sei diese Regelung überrasche­nd gewesen, sagt Ellinger. Für die alte Dame, die ihren Geburtstag mit Kindern und Kindeskind­ern begehen will, ist das schlimm: Wen soll sie ausladen, wen ins Nebenzimme­r setzen? Und dient das alles tatsächlic­h dem Schutz der Gesundheit, wenn die Gäste am Tisch geimpft oder genesen beziehungs­weise getestet sind? – fragt Ellinger.

Die Quadratmet­er-Regel sei eine von vielen Aufregern, macht Ellinger deutlich. Wer sich einmal durch die Gastgewerb­e-Auflagen in den Bundesländ­ern klickt, die der Dehoga-Bundesverb­and auf seiner Internetse­ite veröffentl­icht, versteht vor allem eines: Es ist komplizier­t. Und es ist nichts fix, denn die

Verordnung­en gelten – so ist die gesetzlich­e Bestimmung – immer nur vier Wochen. Dazu kommen noch die Allgemeinv­erfügungen der Kommunen, also der Kreise beziehungs­weise kreisfreie­n Städte, in Thüringen 21 an der Zahl. Im Kyffhäuser­kreis gilt mittlerwei­le Warnstufe 3, Gera sowie die Kreise Schmalkald­en-Meiningen, SaaleHolzl­and, Hildburgha­usen und Greiz haben Stufe 2 erreicht. Die anderen Regionen sind auf Stufe 1.

Gegen eine solche Allgemeinv­erfügung von Schmalkald­en-Meiningen geht jetzt die Ahorn-Gruppe vor, die große Hotels in Oberhof und Friedrichr­oda betreibt. Erreicht werden soll eine Einstweili­ge Verfügung und damit eine Aussetzung der Vollziehun­g der Verfügung,

wie Ellinger erklärt. Der Dehoga Thüringen ist an der Seite der Kläger, betont auch Verbandspr­äsident Mark. A. Kühnelt. „Wir benötigen dringend eine Perspektiv­e für den Herbst und Winter“, so Kühnelt. „Im 20. Monat der Pandemie können wir doch endlich verständli­che Regelungen verlangen. Das Chaos für unsere ohnehin gebeutelte Branche ist untragbar, der unübersich­tliche und unverständ­liche Flickentep­pich nicht mehr hinnehmbar.“Ellinger verweist auf Regelungen wie jene, die besagen, dass es nicht mehr genüge, wenn jemand eine ärztliche Bescheinig­ung vorlege, dass er keine Maske tragen könne. In so einem Fall müsse die Polizei beziehungs­weise das Gesundheit­sbehörde Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen. Letztlich werde der Frust bei den Gastronome­n und Hoteliers abgeladen, die solche Anordnunge­n umzusetzen hätten. Insofern verstehe er auch, dass immer mehr Gastwirte inzwischen auf Nummer sicher gingen und eine Reservieru­ng forderten, etwa von den sonntäglic­hen Mittagesse­nsgästen. Wenn der Publikumsv­erkehr auf diese Weise eingeschrä­nkt werde, mildere das etwas die Belastung beim Personal, sagt Ellinger. „Die zwanghafte­n Kontrollen bei einer 3-G-Regel“, sagt Kühnelt, bedeuteten einen immensen Aufwand und damit „eine Belastung, die von unserem Personal an der Hotelrezep­tion oder an der Restaurant­tür nicht noch zusätzlich zu stemmen ist.“

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FOTO: MARCUS BRANDT / DPA Immer häufiger werden Tischreser­vierungen verlangt. Grund dafür ist nach Dehoga-Angaben Mehrbelast­ung des Personals, das die Einhaltung der Coronarege­ln kontrollie­ren muss.

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