Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Der Angeklagte schweigt
Ein Prozess wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Landgericht Erfurt ist mühsam gestartet
Erfurt. Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, so lautet der Anklagevorwurf gegen den Mann aus Arnstadt. Außerdem wird er noch der Hehlerei beschuldigt und er soll unerlaubt Patronen besessen haben. Das wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz, da er keine Erlaubnis zum Aufbewahren von Munition gehabt haben soll.
Der Prozessauftakt gegen den 45Jährigen vor der 8. Strafkammer am Landgericht Erfurt dauerte am Mittwoch keine halbe Stunde. Die beiden Anklagen waren schnell verlesen. Die eine stammt vom Juli 2020, die zweite legte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anfang Januar dieses Jahres vor. Die ihm vorgeworfenen Taten soll er im September 2019 und im Oktober vorigen Jahres begangen haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann mit den bei ihm sichergestellten Drogen handeln wollte. Weil zudem Gegenstände wie ein Faustmesser gefunden wurden, was als verbotene Waffe gilt, verschärft sich der Anklagevorwurf auf bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Im vergangenen Oktober soll der 45-Jährige knapp 50 Gramm Marihuana in seinem Rucksack bei sich gehabt haben und das Faustmesser. 2019 fand die Polizei in einer Wohnung,
die der Angeklagte mit genutzt hatte, in einer Holzkiste unter anderem 180 Gramm Marihuana sowie Amphetamine und 82 Ecstasy-Tabkletten. Außerdem stellten die Beamten laut Anklage drei Wurfmesser, einen Teleskopschlagstock, zwei Bajonette, ein sogenanntes Überlebensmesser, eine Campingmachete und einen Baseball-Schläger sicher. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass diese Gegenstände aufbewahrt wurden, um im Konfliktfall eingesetzt zu werden.
Hinzu kommen noch neun großund kleinkalibrige Patronen, über deren Zustand die Anklageschrift nichts aussagt, außer dass ihr Besitz laut Waffengesetz verboten ist.
Nach Verlesen der Anklage fand der Prozessauftakt schnell sein Ende. Der 45-Jährige wollte vorerst keine Angaben machen. Der Gutachter, der vom Gericht bestellt worden ist, um den Angeklagten zu beurteilen, weilte noch im Urlaub.
Auch hatte der Angeklagte, der seit November des Vorjahres in Untersuchungshaft sitzt, offenbar nicht mit dem Gutachter zusammengearbeitet. Das muss er auch nicht. Trotzdem versuchte der Richter dem Mann ins Gewissen zu reden, da offenbar noch eine dritte Anklage zu einem weiteren Prozess führen könnte.
Die einzige Überraschung war, dass der 45-Jährige verheiratet ist, ohne dass es in den Akten steht.