Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Thüringer Verfassung wird geändert
Land soll Kosten für die zusätzlich übertragenen Aufgaben an die Kommunen übernehmen
Seit Jahren wird in Thüringen über die Änderung der Verfassung gestritten. Nun haben sich die Vertreter von rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen nach Informationen dieser Zeitung mit der CDU verständigt. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Montag im Landtagsausschuss beraten und danach vom Parlament, das Mittwoch bis Freitag zusammenkommt, verabschiedet werden.
Ein Kernanliegen der Unionsfraktion wird damit künftig in der Verfassung verankert: das sogenannte Konnexitätsprinzip. Dahinter verbirgt sich die Finanzierung von Aufgaben, die das Land an die Kommunen übertragen hat. Bislang gab es diesbezüglich oft Streit. Landkreise und Städte klagten häufig, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Bestätigen wollten die Beteiligten eine Übereinkunft zunächst nicht. „Wir haben über das Verhandlungsergebnis
zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen verabredet“, sagte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes auf Anfrage dieser Zeitung. „In jedem Fall ist es zu begrüßen, wenn wir zu einer Einigung kommen“, so die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich. Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CDUFraktion, Andreas Bühl.
Bühl fügte jedoch hinzu, es gelte, was er stets betont habe: „Wir brauchen endlich eine echte Verbesserung für die Kommunen. Was in 13 Bundesländern schon klar geregelt ist, muss endlich auch in Thüringen gelten.“
Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben anfallen, müssten vollständig vom Land getragen werden. „Wer bestellt, bezahlt – dieses Prinzip muss ohne Einschränkung und ohne Zweideutigkeiten zu Lasten der Kommunen gelten“, sagte der Christdemokrat.
In die Verfassung aufgenommen werden sollen zudem Passagen zur Förderung des Ehrenamtes und Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziele. Auch werde in dem zentralen Paragrafenwerk in Zukunft nicht mehr von „Behinderten“, sondern von „Menschen mit Behinderung“die Rede sein, hieß es. Gesetze und Rechtsverordnungen sollen auf digitalem Weg verkündet werden können.
Der Kompromiss wurde möglich, weil die CDU von einer ihrer zentralen Forderungen abgerückt war. Lange hatte sie darauf beharrt, bei einer Reform der Landesverfassung müsse die Wahl des Ministerpräsidenten in einem dritten Wahlgang ebenfalls neu formuliert werden.
Nach der momentanen Regelung ist im dritten Wahlgang derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Wenn aber nur ein Kandidat antritt, gilt als umstritten, ob dieser dann auch mit mehr Neinals Ja-Stimmen gewählt wäre.
Weil für die Änderung der Verfassung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, sind die rot-rot-grünen Koalitionäre und die CDU-Fraktion aufeinander angewiesen.
Wer bestellt, bezahlt – dieses Prinzip muss ohne Einschränkung und ohne Zweideutigkeiten zu Lasten der Kommunen gelten. Andreas Bühl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion