Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Thüringer Verfassung wird geändert

Land soll Kosten für die zusätzlich übertragen­en Aufgaben an die Kommunen übernehmen

- Elmar Otto

Seit Jahren wird in Thüringen über die Änderung der Verfassung gestritten. Nun haben sich die Vertreter von rot-rot-grünen Koalitions­fraktionen nach Informatio­nen dieser Zeitung mit der CDU verständig­t. Der entspreche­nde Gesetzentw­urf soll am Montag im Landtagsau­sschuss beraten und danach vom Parlament, das Mittwoch bis Freitag zusammenko­mmt, verabschie­det werden.

Ein Kernanlieg­en der Unionsfrak­tion wird damit künftig in der Verfassung verankert: das sogenannte Konnexität­sprinzip. Dahinter verbirgt sich die Finanzieru­ng von Aufgaben, die das Land an die Kommunen übertragen hat. Bislang gab es diesbezügl­ich oft Streit. Landkreise und Städte klagten häufig, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Bestätigen wollten die Beteiligte­n eine Übereinkun­ft zunächst nicht. „Wir haben über das Verhandlun­gsergebnis

zum jetzigen Zeitpunkt Stillschwe­igen verabredet“, sagte Linke-Fraktionsc­hef Steffen Dittes auf Anfrage dieser Zeitung. „In jedem Fall ist es zu begrüßen, wenn wir zu einer Einigung kommen“, so die Vorsitzend­e der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich. Ähnlich äußerte sich der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der CDUFraktio­n, Andreas Bühl.

Bühl fügte jedoch hinzu, es gelte, was er stets betont habe: „Wir brauchen endlich eine echte Verbesseru­ng für die Kommunen. Was in 13 Bundesländ­ern schon klar geregelt ist, muss endlich auch in Thüringen gelten.“

Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragen­e Aufgaben anfallen, müssten vollständi­g vom Land getragen werden. „Wer bestellt, bezahlt – dieses Prinzip muss ohne Einschränk­ung und ohne Zweideutig­keiten zu Lasten der Kommunen gelten“, sagte der Christdemo­krat.

In die Verfassung aufgenomme­n werden sollen zudem Passagen zur Förderung des Ehrenamtes und Schaffung gleichwert­iger Lebensverh­ältnisse als Staatsziel­e. Auch werde in dem zentralen Paragrafen­werk in Zukunft nicht mehr von „Behinderte­n“, sondern von „Menschen mit Behinderun­g“die Rede sein, hieß es. Gesetze und Rechtsvero­rdnungen sollen auf digitalem Weg verkündet werden können.

Der Kompromiss wurde möglich, weil die CDU von einer ihrer zentralen Forderunge­n abgerückt war. Lange hatte sie darauf beharrt, bei einer Reform der Landesverf­assung müsse die Wahl des Ministerpr­äsidenten in einem dritten Wahlgang ebenfalls neu formuliert werden.

Nach der momentanen Regelung ist im dritten Wahlgang derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Wenn aber nur ein Kandidat antritt, gilt als umstritten, ob dieser dann auch mit mehr Neinals Ja-Stimmen gewählt wäre.

Weil für die Änderung der Verfassung eine Zweidritte­l-Mehrheit nötig ist, sind die rot-rot-grünen Koalitionä­re und die CDU-Fraktion aufeinande­r angewiesen.

Wer bestellt, bezahlt – dieses Prinzip muss ohne Einschränk­ung und ohne Zweideutig­keiten zu Lasten der Kommunen gelten. Andreas Bühl, Parlamenta­rischer Geschäftsf­ührer der CDU-Fraktion

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