Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Gute Nachricht für die Eichsfelde­r Eltern

Neues Gesetz gestattet wieder den Schulbesuc­h in den Nachbarkre­isen in Hessen und Niedersach­sen

- Sigrid Aschoff

Viele Eichsfelde­r Eltern können aufatmen, denn endlich wurde das neue Thüringer Schulgeset­z beschlosse­n. Mädchen und Jungen aus dem Landkreis Eichsfeld können demnach wieder Schulen in Niedersach­sen und Hessen besuchen.

Über zwei Jahre hatte es gedauert, bis die Entscheidu­ng im Thüringer Landtag fiel. Bis dahin hatte es eine Ausnahmege­nehmigung gegeben. Die Mütter und Väter waren sehr verärgert, dass nach der Änderung des Gesetzes ihre Kinder nicht mehr nach Niedersach­sen oder Hessen in die Schule gehen sollten. Ihren Unmut machten sie mehr als deutlich, außerdem sammelten sie Unterschri­ften. Gerade im Landkreis Eichsfeld nutzten Familien die Möglichkei­t, ihre Kinder beispielsw­eise am Duderstädt­er Gymnasium beschulen zu lassen. An der Landesgren­ze zu Hessen sieht es nicht anders aus.

Genehmigun­gsvorbehal­t seitens der Ämter soll entfallen

Mit der guten Nachricht wartete nun der CDU-Landtagsab­geordnete Thadäus König auf, der eine neuerliche Änderung des Schulgeset­zes angeregt und sich dafür eingesetzt hatte. „Das Gesetz war sehr umfangreic­h, zwölf Aspekte wurden nun herausgelö­st und beschlosse­n. Hierbei ging es unter anderem um die Gastschula­nträge und den Praxisbezu­g“,

so der Eichsfelde­r. Die Änderung des Paragrafen 17 Absatz 3 sieht nun vor: „Die Schulpflic­ht kann an einer öffentlich­en Schule oder an einer Ersatzschu­le außerhalb Thüringens erfüllt werden.“Dieser Besuch muss wegen der geltenden Vollzeitsc­hulpflicht dem zuständige­n Schulamt allerdings nachgewies­en werden.

Der bisherige Genehmigun­gsvorbehal­t seitens der Schulämter, heißt es, soll bezogen auf den Besuch einer allgemeinb­ildenden Schule entfallen. Auch das dürfte die Eltern freuen. Für die Schulämter dürfte das neue Gesetz derweil den Verwaltung­saufwand reduzieren, da die Genehmigun­gsvorausse­tzungen nicht mehr geprüft werden müssen. „Das Ganze steht jetzt auf soliden Füßen“, freut sich König.

Für die Berufsschu­len gelten die Regelungen jedoch nicht, sagt er. Wegen der Besonderhe­iten des Berufsschu­lnetzes wird dort „an dem Erforderni­s eines genehmigte­n Gastschulv­erhältniss­es festgehalt­en“.

Ferner sieht das Gesetz einen stärkeren Praxisbezu­g vor. Hier kann das Eichsfeld bereits als Vorreiter punkten, denn es gibt den Tag in der Praxis „Er schafft eine engere Bindung, ist gut für die Bewerbungs­situation, und so lernen die jungen Leute die Unternehme­n auch besser kennen“, meint König und verweist bereits auf ein positives Ergebnis: „Es wurden mehr Ausbildung­sverträge geschlosse­n.“

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MARTIN SCHUTT / DPA IMAGES Der CDU-Landtagsab­geordnete Thadäus König hat gute Nachrichte­n für Eichsfelde­r Eltern.

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