Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Gute Nachricht für die Eichsfelder Eltern
Neues Gesetz gestattet wieder den Schulbesuch in den Nachbarkreisen in Hessen und Niedersachsen
Viele Eichsfelder Eltern können aufatmen, denn endlich wurde das neue Thüringer Schulgesetz beschlossen. Mädchen und Jungen aus dem Landkreis Eichsfeld können demnach wieder Schulen in Niedersachsen und Hessen besuchen.
Über zwei Jahre hatte es gedauert, bis die Entscheidung im Thüringer Landtag fiel. Bis dahin hatte es eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Die Mütter und Väter waren sehr verärgert, dass nach der Änderung des Gesetzes ihre Kinder nicht mehr nach Niedersachsen oder Hessen in die Schule gehen sollten. Ihren Unmut machten sie mehr als deutlich, außerdem sammelten sie Unterschriften. Gerade im Landkreis Eichsfeld nutzten Familien die Möglichkeit, ihre Kinder beispielsweise am Duderstädter Gymnasium beschulen zu lassen. An der Landesgrenze zu Hessen sieht es nicht anders aus.
Genehmigungsvorbehalt seitens der Ämter soll entfallen
Mit der guten Nachricht wartete nun der CDU-Landtagsabgeordnete Thadäus König auf, der eine neuerliche Änderung des Schulgesetzes angeregt und sich dafür eingesetzt hatte. „Das Gesetz war sehr umfangreich, zwölf Aspekte wurden nun herausgelöst und beschlossen. Hierbei ging es unter anderem um die Gastschulanträge und den Praxisbezug“,
so der Eichsfelder. Die Änderung des Paragrafen 17 Absatz 3 sieht nun vor: „Die Schulpflicht kann an einer öffentlichen Schule oder an einer Ersatzschule außerhalb Thüringens erfüllt werden.“Dieser Besuch muss wegen der geltenden Vollzeitschulpflicht dem zuständigen Schulamt allerdings nachgewiesen werden.
Der bisherige Genehmigungsvorbehalt seitens der Schulämter, heißt es, soll bezogen auf den Besuch einer allgemeinbildenden Schule entfallen. Auch das dürfte die Eltern freuen. Für die Schulämter dürfte das neue Gesetz derweil den Verwaltungsaufwand reduzieren, da die Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr geprüft werden müssen. „Das Ganze steht jetzt auf soliden Füßen“, freut sich König.
Für die Berufsschulen gelten die Regelungen jedoch nicht, sagt er. Wegen der Besonderheiten des Berufsschulnetzes wird dort „an dem Erfordernis eines genehmigten Gastschulverhältnisses festgehalten“.
Ferner sieht das Gesetz einen stärkeren Praxisbezug vor. Hier kann das Eichsfeld bereits als Vorreiter punkten, denn es gibt den Tag in der Praxis „Er schafft eine engere Bindung, ist gut für die Bewerbungssituation, und so lernen die jungen Leute die Unternehmen auch besser kennen“, meint König und verweist bereits auf ein positives Ergebnis: „Es wurden mehr Ausbildungsverträge geschlossen.“