Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Rechtswidrige Verfahrensdauer
Kai Mudra über einen langwierigen Prozess
Da war er wieder, der Hinweis darauf, dass personelle Probleme am Landgericht Erfurt auch Einfluss auf Verfahren haben.
Dass ein Schöffe oder eine Schöffin krank werden und deshalb ein Prozess platzt, so etwas kann vorkommen. Dass als Konsequenz der Hauptangeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil die erneute Aufnahme der Verhandlung kurzfristig nicht gelingt, das sollte es nicht geben. Trotz hoher Strafandrohung blieb der Mann in Erfurt, und das Verfahren konnte gestern mit drei Urteilen und einem Freispruch beendet werden.
Von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sprach Richter Falk Bechthum in seinem Urteil. Er musste deshalb eine der verhängten Freiheitsstrafen senken – um drei Monate. Und er konnte gegen zwei der Angeklagten keine weiteren Strafen wie beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden aussprechen.
Die Personaldecke bei der Thüringer Justiz, vor allem auch an den Gerichten, ist eng. Justizminister Dieter Lauinger räumte vor ein paar Wochen ein, dass davon das Landgericht Erfurt besonders betroffen sei, weil es auch noch die eine oder andere Abordnung an sein Ministerium verkraften müsse.
Immer drängender stellt sich die Frage: Wer trägt die Verantwortung, wenn vielleicht der erste Serientäter entlassen werden muss, weil eines der Gerichte wegen fehlender Richter nicht mehr nachkommt?
Das Vertrauen in die deutsche und damit auch in die Thüringer Justiz ist ein hohes Gut. Es trägt entscheidend mit zur Sicherheit bei. Aber dieses Pfund kann auch sehr schnell verspielt werden, wie die Sicherheit dahinter.