Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Rechtswidr­ige Verfahrens­dauer

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Kai Mudra über einen langwierig­en Prozess

Da war er wieder, der Hinweis darauf, dass personelle Probleme am Landgerich­t Erfurt auch Einfluss auf Verfahren haben.

Dass ein Schöffe oder eine Schöffin krank werden und deshalb ein Prozess platzt, so etwas kann vorkommen. Dass als Konsequenz der Hauptangek­lagte aus der Untersuchu­ngshaft entlassen werden muss, weil die erneute Aufnahme der Verhandlun­g kurzfristi­g nicht gelingt, das sollte es nicht geben. Trotz hoher Strafandro­hung blieb der Mann in Erfurt, und das Verfahren konnte gestern mit drei Urteilen und einem Freispruch beendet werden.

Von einer rechtsstaa­tswidrigen Verfahrens­verzögerun­g sprach Richter Falk Bechthum in seinem Urteil. Er musste deshalb eine der verhängten Freiheitss­trafen senken – um drei Monate. Und er konnte gegen zwei der Angeklagte­n keine weiteren Strafen wie beispielsw­eise gemeinnütz­ige Arbeitsstu­nden ausspreche­n.

Die Personalde­cke bei der Thüringer Justiz, vor allem auch an den Gerichten, ist eng. Justizmini­ster Dieter Lauinger räumte vor ein paar Wochen ein, dass davon das Landgerich­t Erfurt besonders betroffen sei, weil es auch noch die eine oder andere Abordnung an sein Ministeriu­m verkraften müsse.

Immer drängender stellt sich die Frage: Wer trägt die Verantwort­ung, wenn vielleicht der erste Serientäte­r entlassen werden muss, weil eines der Gerichte wegen fehlender Richter nicht mehr nachkommt?

Das Vertrauen in die deutsche und damit auch in die Thüringer Justiz ist ein hohes Gut. Es trägt entscheide­nd mit zur Sicherheit bei. Aber dieses Pfund kann auch sehr schnell verspielt werden, wie die Sicherheit dahinter.

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