Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Streit um Gewalttate­n von Flüchtling­en

Vergangene­s Jahr fast 500 Fälle in Thüringen registrier­t. AFD wirft Landesregi­erung ideologisc­he Verblendun­g vor

- Von Elmar Otto

Erfurt. Asylbewerb­er, Kontingent­flüchtling­e und Geduldete sind vergangene­s Jahr in Thüringen 487 Mal straffälli­g geworden – wegen Gewaltdeli­kten. Darunter 420 gefährlich­e Körperverl­etzungen, 42 Mal Raub, räuberisch­e Erpressung und räuberisch­e Angriffe auf Kraftfahre­r, 14 sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewalti­gungen, neun Mal Totschlag und Tötung auf Verlangen sowie zwei Morde. Das geht aus der Antwort der Landesregi­erung auf eine parlamenta­rische Anfrage der Afd-fraktion hervor.

Der Kriminalit­ätsstatist­ik des Freistaats zufolge wurden vergangene­s Jahr aber auch 1398 Asylbewerb­er beziehungs­weise Flüchtling­e Opfer von Straftaten. Mehr als die Hälfte zählte zur Gruppe der Erwachsene­n (ab 21 Jahren), ein Zehntel waren Kinder.

Die Anfrage enthielt zudem Fragen zum Bleiberech­t für Opfer rassistisc­her Gewalt. Ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Strafverfa­hren wegen einer zwischenze­itlich erfolgten Abschiebun­g eines Opfers oder Zeugen gescheiter­t sei, teilte die Regierung mit.

Afd-justizpoli­tiker Stephan Brandner kritisiert in diesem Zusammenha­ng „die ideologisc­he Verblendun­g der rot-grünen Landesregi­erung“. Zum einen werde die Gewaltkrim­inalität der illegalen Einwandere­r ignoriert. Zum anderen würden Gesetze beschlosse­n, um Probleme zu lösen, die nicht existierte­n.

Migrations­minister Dieter Lauinger (Grüne) betont indes, Thüringens humanitäre Pflicht und rechtliche Verantwort­ung sei, Menschen zu helfen, die hier Schutz suchten. „Genauso selbstvers­tändlich ist es aber auch, dass sich die Geflüchtet­en an unsere Gesetze halten, zuallerers­t das Grundgeset­z, aber auch alle daraus folgenden Gesetze“, Lauinger, in dessen Ressort auch die Justizpoli­tik liegt. Da könne es kein Abweichen geben. Und es sei klar: Bei einem Tatverdach­t werde ermittelt. Falls sich der Verdacht bestätige, folge ein Verfahren.

Werde der Angeklagte verurteilt, müsse er seine Strafe abbüßen. „Auch das ist in einem Rechtsstaa­t geregelt und wird exakt so vollzogen. Dass es da eine Ignoranz von Staat und Behörden gäbe, ist ein populistis­cher Versuch, Vorurteile zu schüren“, so Lauinger.

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