Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Streit um Gewalttaten von Flüchtlingen
Vergangenes Jahr fast 500 Fälle in Thüringen registriert. AFD wirft Landesregierung ideologische Verblendung vor
Erfurt. Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und Geduldete sind vergangenes Jahr in Thüringen 487 Mal straffällig geworden – wegen Gewaltdelikten. Darunter 420 gefährliche Körperverletzungen, 42 Mal Raub, räuberische Erpressung und räuberische Angriffe auf Kraftfahrer, 14 sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen, neun Mal Totschlag und Tötung auf Verlangen sowie zwei Morde. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Afd-fraktion hervor.
Der Kriminalitätsstatistik des Freistaats zufolge wurden vergangenes Jahr aber auch 1398 Asylbewerber beziehungsweise Flüchtlinge Opfer von Straftaten. Mehr als die Hälfte zählte zur Gruppe der Erwachsenen (ab 21 Jahren), ein Zehntel waren Kinder.
Die Anfrage enthielt zudem Fragen zum Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt. Ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Strafverfahren wegen einer zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung eines Opfers oder Zeugen gescheitert sei, teilte die Regierung mit.
Afd-justizpolitiker Stephan Brandner kritisiert in diesem Zusammenhang „die ideologische Verblendung der rot-grünen Landesregierung“. Zum einen werde die Gewaltkriminalität der illegalen Einwanderer ignoriert. Zum anderen würden Gesetze beschlossen, um Probleme zu lösen, die nicht existierten.
Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) betont indes, Thüringens humanitäre Pflicht und rechtliche Verantwortung sei, Menschen zu helfen, die hier Schutz suchten. „Genauso selbstverständlich ist es aber auch, dass sich die Geflüchteten an unsere Gesetze halten, zuallererst das Grundgesetz, aber auch alle daraus folgenden Gesetze“, Lauinger, in dessen Ressort auch die Justizpolitik liegt. Da könne es kein Abweichen geben. Und es sei klar: Bei einem Tatverdacht werde ermittelt. Falls sich der Verdacht bestätige, folge ein Verfahren.
Werde der Angeklagte verurteilt, müsse er seine Strafe abbüßen. „Auch das ist in einem Rechtsstaat geregelt und wird exakt so vollzogen. Dass es da eine Ignoranz von Staat und Behörden gäbe, ist ein populistischer Versuch, Vorurteile zu schüren“, so Lauinger.