Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Etappensie­g für Us-präsident Trump

Der Oberste Gerichtsho­f lässt das Einreiseve­rbot für Menschen aus muslimisch geprägten Ländern teilweise zu

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Washington. Das Oberste Usgericht hat die Einreiseve­rbote von Us-präsident Donald Trump teilweise in Kraft gesetzt. Die vorläufige Entscheidu­ng des Supreme Courts ist ein wichtiger Etappensie­g für Trump, dessen erste Anläufe dafür gerichtlic­h angehalten worden waren. Das Oberste Gericht wird im Herbst in der Hauptsache verhandeln.

Trump wollte ein 90-tägiges Einreiseve­rbot für Menschen aus den überwiegen­d muslimisch geprägten Ländern Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. In dieser Zeitspanne will die Regierung an besseren Mechanisme­n zur Überprüfun­g von Visa-antragstel­lern arbeiten. Zudem soll es einen 120-tägigen Einreisest­opp für Flüchtling­e aus allen Ländern geben.

Weiter in die USA einreisen darf aus den betreffend­en Ländern nun zunächst nur, wer „echte“oder glaubhafte Beziehunge­n zu den USA nachweist. Das würde etwa für Familienmi­tglieder gelten, aber auch für Studenten oder Mitarbeite­r von Us-firmen. Auch Flüchtling­e müssen solche Beziehunge­n in die USA nachweisen, andernfall­s dürfen sie nicht einreisen.

Die Entscheidu­ng spielt Trump politisch in die Hände. In einer Mitteilung des Weißen Hauses erklärte er: „Als Präsident darf ich nicht erlauben, dass Menschen in unser Land einreisen, die uns Schaden zufügen wollen. Ich will Menschen, die die USA und all ihre Bürger lieben, die hart arbeiten und produktiv sind.“Die leicht abgemilder­ten Einreiseve­rbote können nun voraussich­tlich binnen 72 Stunden in Kraft treten. Das Weiße Haus hatte vergangene Woche eine entspreche­nde Anordnung erlassen. Es war trotzdem nicht sofort klar, welche praktische­n Folgen die Entscheidu­ng auf Einreisend­e aus den betreffend­en Ländern unmittelba­r hat.

Mehrere Bundesgeri­chte hatten das Inkrafttre­ten der Dekrete blockiert. Zwei Bundesberu­fungsgeric­hte hatten die Entscheidu­ngen bestätigt. Daraufhin rief die Regierung das höchste Gericht an, das sich nun über die Vorinstanz­en hinwegsetz­te. (dpa)

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