Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Drei volle Kalenderja­hre

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Ich habe bei der Schufa eine kostenlose Übersicht über meine dort gespeicher­ten Daten angeforder­t, in der unter anderem steht, dass mir die Restschuld­befreiung erteilt wurde. Darf die Schufa die Restschuld­befreiung überhaupt eintragen? Wird dieser Eintrag irgendwann mal gelöscht? Es antwortet Frederike Fernández Álvarez von der Fachberatu­ngsstelle für Schuldner- und Verbrauche­rinsolvenz­beratungss­tellen in Erfurt.

Das Bundesdate­nschutzges­etz gibt das her. Danach dürfen Wirtschaft­sauskunfte­ien – wie etwa die Schufa – Daten, auch über Bürger, speichern, etwa zu laufenden Verträgen (zum Beispiel Girokonto, Kreditkart­envertrag, Telekommun­ikationsve­rtrag), aber auch über nicht vertragsge­mäßes Verhalten, etwa einen wegen Zahlungsve­rzug gekündigte­n Kredit, über ein Insolvenzv­erfahren und schließlic­h auch über eine durch ein Insolvenzg­ericht erteilte Restschuld­befreiung.

Solche Daten dürfen aber nur für eine bestimmte Zeit gespeicher­t werden. Im Falle der Restschuld­befreiung sind das drei volle Kalenderja­hre, die auf das Jahr der Erteilung der Restschuld­befreiung folgen. In Ihrem Fall muss die Schufa die Eintragung über die erteilte Restschuld­befreiung mit Ablauf des Jahres 2018 löschen.

Um das Thema Altersvors­orge für Frauen geht es beim Tatelefonf­orum am Donnerstag von  bis  Uhr. Es antworten Susanne Widmann (Versicheru­ngsexperti­n der Huk-coburg), Ilona Thrän (Versicheru­ngsexperti­n der Verbrauche­rzentrale Thüringen) und Patrick Meisel (Rentenvers­icherungse­xperte der Deutschen Rentenvers­icherung Mitteldeut­schland).

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