Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Drei volle Kalenderjahre
Ich habe bei der Schufa eine kostenlose Übersicht über meine dort gespeicherten Daten angefordert, in der unter anderem steht, dass mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Darf die Schufa die Restschuldbefreiung überhaupt eintragen? Wird dieser Eintrag irgendwann mal gelöscht? Es antwortet Frederike Fernández Álvarez von der Fachberatungsstelle für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Erfurt.
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt das her. Danach dürfen Wirtschaftsauskunfteien – wie etwa die Schufa – Daten, auch über Bürger, speichern, etwa zu laufenden Verträgen (zum Beispiel Girokonto, Kreditkartenvertrag, Telekommunikationsvertrag), aber auch über nicht vertragsgemäßes Verhalten, etwa einen wegen Zahlungsverzug gekündigten Kredit, über ein Insolvenzverfahren und schließlich auch über eine durch ein Insolvenzgericht erteilte Restschuldbefreiung.
Solche Daten dürfen aber nur für eine bestimmte Zeit gespeichert werden. Im Falle der Restschuldbefreiung sind das drei volle Kalenderjahre, die auf das Jahr der Erteilung der Restschuldbefreiung folgen. In Ihrem Fall muss die Schufa die Eintragung über die erteilte Restschuldbefreiung mit Ablauf des Jahres 2018 löschen.
Um das Thema Altersvorsorge für Frauen geht es beim Tatelefonforum am Donnerstag von bis Uhr. Es antworten Susanne Widmann (Versicherungsexpertin der Huk-coburg), Ilona Thrän (Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen) und Patrick Meisel (Rentenversicherungsexperte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland).