Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Opferanwälte wollen Ankläger attackieren
NSU-P Nebenkläger Alexander Hoffmann wirft der Bundesanwaltschaft Verhinderung einer ernsthaften Aufklärung vor
Erfurt. Der Nsu-prozess in München befindet sich in der finalen Phase. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft haben bereits fünf Verhandlungstage lang ihr Plädoyer vorgetragen. Zweifel an der Mittäterschaft der Hauptangeklagten, Beate Zschäpe, an den Nsu-verbrechen ließen die Ankläger nicht aufkommen.
Zschäpe sei eines von drei Mitgliedern der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU). Sie habe dieser Gruppierung als „Tarnkappe“gedient und mit ihrer bürgerlichen Fassade die Verbrechen getarnt und so mit ermöglicht, heißt es.
Die Terrorzelle hätten neben Zschäpe die verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebildet. Alle drei verschwanden Ende Januar 1998 in den Untergrund, nachdem bei einer Razzia in Jena in einer von ihnen genutzten Garage unter anderem Sprengstoff und in Bau befindliche Rohrbomben sowie rechtsextremes Propagandamaterial entdeckt wurden.
Im November 2011 flog die mutmaßliche Terrorgruppe auf, als das Wohnmobil von Mundlos und Böhnhardt nach einem Sparkassenüberfall in Eisenach von der Polizei entdeckt worden war. Beide sollen sich darauf hin erschossen und ihr Fahrzeug in Brand gesteckt haben. Der NSU soll für neun rassistisch motivierte Morde, den Tot einer Polizistin sowie drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle verantwortlich sein. Nsu-nebenklageanwalt Alexander Hoffmann kritisierte in einem der Thüringer Allgemeinen vorliegenden Schreiben, die Rolle der Bundesanwaltschaft „bei der Verhinderung einer ernsthaften Aufklärung des Nsu-komplexes“. Zudem habe sie sich schützend vor den Verfassungsschutz gestellt.
Hoffmann wirft den Anklägern vor, mit ihrer These einer „Dreierzelle für den NSU“die Aufklärung behindert zu haben, da nach möglichen Unterstützernetzwerken gar nicht erst gesucht wurde. Das haben die Ankläger stets zurückgewiesen.
Hoffmann kündigt für die Plädoyers der Nebenklage an, diese Auffassung der Anklage „angreifen“zu wollen. Bis Ende August befindet sich der Nsu-prozess in der Sommerpause. Danach wird das Verfahren mit dem Plädoyer der Anklage fortgesetzt.
Plädoyers folgen nach der Sommerpause