Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Tickets behalten Gültigkeit
Ich habe vor drei Monaten einen Flug mit Rückflug bei der Fluglinie Air Berlin gebucht. Nun erfuhr ich aus den Nachrichten, dass die Fluglinie einen Insolvenzantrag gestellt hat. Für mich stellen sich nun verschiedene Fragen wie: Findet mein Flug überhaupt noch statt? Soll ich vom Flug zurücktreten? Gibt es andere Dinge, die ich beachten muss?
Zunächst besteht auch aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen erst mal kein Grund zur Panik. Laut Informationen von Air Berlin soll der Flugbetrieb in vollem Umfang fortgeführt werden. Dies soll durch einen Übergangskredit des Bundes sichergestellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es überstürzt, gebuchte Flüge jetzt zu stornieren. Wenn Sie angesichts der Meldungen zur Insolvenz von Air Berlin nun kalte Füße bekommen und Ihren Flug stornieren wollen, sollten Sie die Folgen gut überlegen: Der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Beförderungsvertrages dar. Sie können zwar eine sogenannte ordentliche freie Kündigung erklären, die meist als Stornierung bezeichnet wird, jedoch müssen Kunden dann den Flugpreis größtenteils trotzdem bezahlen und haben wie bei jeder Stornierung nur Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren und allenfalls eines Teils des Ticketpreises. Zudem: Gezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenzmasse, sodass hier Rückzahlungen – wenn überhaupt – erst im langwierigen Insolvenzverfahren zu erwarten sind.