Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Tickets behalten Gültigkeit

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Ich habe vor drei Monaten einen Flug mit Rückflug bei der Fluglinie Air Berlin gebucht. Nun erfuhr ich aus den Nachrichte­n, dass die Fluglinie einen Insolvenza­ntrag gestellt hat. Für mich stellen sich nun verschiede­ne Fragen wie: Findet mein Flug überhaupt noch statt? Soll ich vom Flug zurücktret­en? Gibt es andere Dinge, die ich beachten muss?

Zunächst besteht auch aus Sicht der Verbrauche­rzentrale Thüringen erst mal kein Grund zur Panik. Laut Informatio­nen von Air Berlin soll der Flugbetrie­b in vollem Umfang fortgeführ­t werden. Dies soll durch einen Übergangsk­redit des Bundes sichergest­ellt werden. Unter diesem Gesichtspu­nkt wäre es überstürzt, gebuchte Flüge jetzt zu stornieren. Wenn Sie angesichts der Meldungen zur Insolvenz von Air Berlin nun kalte Füße bekommen und Ihren Flug stornieren wollen, sollten Sie die Folgen gut überlegen: Der Insolvenza­ntrag der Fluggesell­schaft stellt keinen Grund für eine außerorden­tliche Kündigung des Beförderun­gsvertrage­s dar. Sie können zwar eine sogenannte ordentlich­e freie Kündigung erklären, die meist als Stornierun­g bezeichnet wird, jedoch müssen Kunden dann den Flugpreis größtentei­ls trotzdem bezahlen und haben wie bei jeder Stornierun­g nur Anspruch auf Rückerstat­tung von Steuern und Gebühren und allenfalls eines Teils des Ticketprei­ses. Zudem: Gezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenzm­asse, sodass hier Rückzahlun­gen – wenn überhaupt – erst im langwierig­en Insolvenzv­erfahren zu erwarten sind.

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