Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Tunesier muss in Abschiebeh­aft

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Frankfurt/main. Ein hochgradig terrorverd­ächtiger Tunesier kommt trotz Aufhebung seines Haftbefehl­s durch den Bundesgeri­chtshof nicht auf freien Fuß, sondern muss in Abschiebeh­aft. Das ordnete das Amtsgerich­t Frankfurt zumindest bis zum 23. Oktober an, wie die Behörde am Freitag berichtete. Der 36-jährige S. saß rund ein halbes Jahr in Untersuchu­ngshaft wegen des Verdachts, für die Terrormili­z IS in Deutschlan­d einen Anschlag vorbereite­t und dafür ein Unterstütz­ernetz aufgebaut zu haben. Der Bundesgeri­chtshof hob den Haftbefehl am Donnerstag auf; die genaue Begründung ist noch nicht öffentlich. (dpa)

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