Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Transparen­zgesetz heute im Kabinett

Der seit Langem überfällig­e Entwurf soll den Zugang der Bürger zu Behörden- und Regierungi­nformation­en erleichter­n

- Von Martin Debes

Erfurt. Im Juni 2016 setzte die rot-rot-grüne Koalitions­mehrheit im Landtag der eigenen Landesregi­erung eine Frist bis März 2017. Bis dahin, hieß es, sollte sie dem Parlament ein neues Transparen­zgesetz vorlegen.

Der Landesdate­nschutzbea­uftragte Lutz Hasse hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Entwurf erarbeitet. Doch dieser Umstand verhindert­e nicht, dass der Streit innerhalb der Landesregi­erung nun erst einmal begann. Es ging um Zuständigk­eiten, Kosten und die Frage, wie viel den Bürger über das staatliche Handeln wissen sollte.

Nun, mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist berät am heutigen Dienstag das Kabinett erstmals den Entwurf des Transparen­zgesetzes. Er basiert auf Hasses Ansatz, stammt aber offiziell von Innenminis­ter Georg Maier (SPD) und geht an einigen Stellen Aus dem Entwurf des Transparen­zgesetzes

weit über das seit 2012 geltende Informatio­nsfreiheit­sgesetz hinaus.

Die erste Regel lautet: Der Bürger hat ein Recht auf die Herausgabe aller bedeutende­n Informatio­nen. Und: Sie müssen einfach für jedermann zugänglich sein.

So soll es ein zentrales Transparen­zregister geben, in denen alle verfügbare­n Dokumente gespeicher­t

sind. Das bereits bestehende Informatio­nsregister wird dafür mit anderen digitalen Plattforme­n, Bibliothek­en oder Archiven vernetzt.

Der Zugang soll kostenlos und anonym möglich sein. Allerdings müssen Interessen­ten, die zusätzlich­e Informatio­nen bestellen, wie bisher mit Gebühren rechnen.

„Je mehr Informatio­nen zugänglich gemacht werden, umso eher wird eine eigenständ­ige Meinungsbi­ldung, Beurteilun­g und Entscheidu­ng ermöglicht“, heißt es in dem Entwurf des zuständige­n Thüringer Innenminis­teriums. Er liegt der Thüringer Allgemeine­n vor.

Nicht nur die Behörden, auch die Regierung selbst soll transparen­ter arbeiten. Beschlüsse und Berichte müssen grundsätzl­ich veröffentl­icht werden, wenn nicht dringende Gründe dagegen sprechen.

Der bisherige Beauftragt­e für Datenschut­z und Informatio­nsfreiheit soll auch künftig zuständig bleiben. Er bekommt aber einen Beirat zur Seite gestellt. Die Hälfte der zwölf Mitglieder werden vom Landtag bestimmt. Die restlichen Vertreter entsendet die Landesregi­erung, die kommunalen Spitzenver­bände, die Hochschule­n oder Vereine, die sich für Transparen­z und gegen Korruption engagieren.

Alle diese Interessen­gruppen werden jetzt erst einmal zu dem Gesetzentw­urf befragt. Das gut 60-seitige Papier geht nach dem für heute geplanten Beschluss durch die Landesregi­erung in die schriftlic­he Anhörung. Nach der zweiten Runde im Kabinett wird der Entwurf dann voraussich­tlich im Herbst dem Landtag zugeleitet. Dort dürfte es dann zu einer öffentlich­en Anhörung kommen.

„Zweck dieses Gesetz ist es, den freien Zugang zu Informatio­nen zu gewährleis­ten. [...] Es soll die Transparen­z der Verwaltung vergrößern.“

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