Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Landesregi­erung entscheide­t über neuen Test für Bodycams

Der Thüringer Pilotversu­ch der Polizei mit den kleinen mobilen Kameras verlief im vergangene­n Jahr gut. Eingesetzt werden dürfen sie derzeit aber nicht

- Von Kai Mudra

Erfurt. Die Ministerru­nde heute Vormittag in der Erfurter Staatskanz­lei wird sich auch mit Bodycams beschäftig­en. Das sind die kleinen Körperkame­ras, die Thüringer Polizisten in Erfurt, Gotha oder Sonneberg während ihrer Streifengä­nge vergangene­n Sommer an der Uniform getragen haben. Dazu war deutlich der Hinweis „Videoaufze­ichnung“zu lesen.

Ende September des Vorjahres endet das Pilotproje­kt, mit dem das Für und Wider der kleinen Kameras getestet werden soll. Die Beamten, die mit den Bodycams täglich auf Streife waren, klagten kaum. Viele zeigten sich zufrieden mit den kleinen Begleitern. Es gab aber auch Kritik. So schildern einige Beamte, dass sie ihr Verhalten im Einsatz geändert hätten, wenn ein Kollege gerade gefilmt habe.

Dabei benutzen die Polizisten ihre Kameras damals nur mit Einschränk­lungen. Der Ton darf nicht mitgeschni­tten werden und auch in Wohnungen ist ihr Einsatz tabu. Diese Hürden ergeben sich aus dem aktuellen Polizeiauf­gabengeset­z für Thüringen.

Denn dort ist bisher der Einsatz dieser Kameras nicht geregelt. Einzig ein Paragraf, der vor Jahren aufgenomme­n wurde, um Beamte bei Verkehrsko­ntrollen durch Videoaufze­ichnungen aus Dienstfahr­zeugen heraus besser zu schützen, dient bisher als Grundlage für die Bodycams. Zu wenig für einen Dauereinsa­tz, zeigt sich seit dem Pilotversu­ch der Innenexper­ten der Linksfrakt­ion, Steffen Dittes, überzeugt. Für den Abgeordnet­en führen die Kameras kaum zu mehr Sicherheit für die Beamten. Studien würden das belegen, so Steffen Dittes. Neben der fehlenden Tonaufzeic­hnung bei Beleidigun­gen könne der Beamte bisher selber entschiede­n, wann die Aufzeichnu­ng läuft. Damit sei der Ablauf von Ereignisse­n juristisch nicht eindeutig nachweisba­r. Kritisch sieht Dittes auch den gravierend­en Grundrecht­eeingriff beispielsw­eise gegenüber unschuldig­en Bürgern.

Dass Polizisten bestmöglic­h geschützt werden müssen, das sieht auch der Innenpolit­iker der Linksparte­i. Für ihn stehen da aber eine gute Ausrüstung und eine gute Ausbildung ebenso wie die Fähigkeit zur Kommunikat­ion an vorderster Stelle.

Um Bodycams regulär in der Thüringer Polizei einsetzen zu können, müsste das Polizeiauf­gabengeset­z geändert werden. Darin ist sich die Landesregi­erung einig. Doch danach sieht es bis zum Ende der Legislatur­periode im kommenden Jahr nicht mehr aus.

Vielmehr soll der neue Pilotversu­ch die Erkenntnis­se aus der ersten Testphase und die interne Kritik überprüfen. Damit könnten die Kameras demnächst wieder bei der Polizei zum Einsatz kommen. Diesmal aber in anderen Thüringer Regionen, ist zu hören.

Massive Kritik am zögerliche­n Umgang mit Bodycams für Polizisten unter der rot-rot-grünen Landesregi­erung übt seit Längerem die CDU. Deren Innenpolit­iker drängen auf den schnellen und flächendec­kenden Einsatz der Kameras.

Eine Umfrage der Thüringer Allgemeine­n vor einem Jahr hat gezeigt, dass sich das Gros der Thüringer eine verstärkte Videoüberw­achung wünscht.

Druck auf die Landesregi­erung beim Einsatz von Bodycams kommt auch von den Polizeigew­erkschafte­n. Diese befürworte­n deren Indienstst­ellung.

CDU kritisiert fehlenden Einsatz der Geräte

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So testeten vergangene­n Sommer Polizisten in mehreren Landesteil­en die Bodycams. Foto: Kai Mudra

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