Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Bayer-aktie im Sturzflug

Glyphosat-urteil zu Schadeners­atz gegen Monsanto in den USA verschreck­t Anleger. Konzern verliert mehr als elf Milliarden Euro an Börsenwert

- Von Beate Kranz

Berlin. Solche drastische­n Kursstürze sind selten. Erst recht im Deutschen Aktieninde­x (Dax). Nachdem ein Us-gericht die Bayer-tochter Monsanto zu einem millionens­chweren Schadeners­atz wegen ihres Pflanzengi­ftes Glyphosat verurteilt hatte, zogen viele Aktionäre am Montag in Deutschlan­d die Reißleine: Kurz nach Öffnung der Börse schlittert­e der Kurs von Bayer in die Tiefe und verlor in der Spitze rund 13 Prozent – das Unternehme­n war damit gut elf Milliarden Euro weniger wert.

Der deutsche Pharmakonz­ern wird damit für das enorme Risiko abgestraft, das offenbar in der 63 Milliarden Euro teuren Übernahme des Us-saatgutkon­zerns Monsanto steckt. Kernproble­m ist das umstritten­e Unkrautver­nichtungsm­ittel Glyphosat, das von Monsanto produziert wird. Seine Wirkung auf das Wohl von Menschen und Tieren ist wissenscha­ftlich höchst umstritten.

Während die Weltgesund­heitsorgan­isation (WHO) die Chemikalie im Jahr 2015 als „wahrschein­lich krebserreg­end für den Menschen“eingestuft hat, beruft sich Bayer auf „mehr als 800 wissenscha­ftliche Studien“, die Glyphosat als sicher bewerten.

Ein Us-geschworen­engericht gab dem Kläger Dewayne „Lee“Johnson jedoch Recht. Dem Platzwart, der häufig Unkrautver­nichter wie das Monsanto-produkt Roundup mit Glyphosat verwendete und heute an Lymphdrüse­nkrebs leidet, sprachen die Richter 289 Millionen Dollar Schadeners­atz zu. Weitere 5000 Klagen gegen Monsanto sind in den USA noch anhängig. Käme es in diesen Fällen zu ähnlichen Urteilen, würde sich im schlimmste­n Fall die Entschädig­ung auf einen hohen Milliarden­betrag summieren.

Doch das Urteil ist längst noch nicht rechtskräf­tig. Monsanto hat Berufung angekündig­t. Dabei ist es in den USA üblich, dass Strafzahlu­ngen dieser Art in weiteren Verfahren entweder erheblich verringert oder Urteile in der nächsten Instanz ganz aufgehoben werden.

„Für den einzelnen Anleger war die Nachricht erst mal ein Schock“, sagt der Sprecher der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW), Jürgen Kurz. Der Dsw-sprecher geht aber davon aus, dass Bayer gegen Schadeners­atzforderu­ngen in dieser Höhe versichert sei und die Summe nicht selbst begleichen müsse. Zudem sei offen, was der Konzern nach der letzten richterlic­hen Instanz überhaupt bezahlen müsse.

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Die Fusion von Bayer und Monsanto war umstritten und rief Demonstrat­ionen hervor. Foto: rtr

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