Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Rechnungsh­of kritisiert Bezüge der Altpräside­nten

Behörde sieht „lebenslang­e Vollaussta­ttung“für ehemalige Staatschef­s. Grüne fordern klare und nachvollzi­ehbare Regeln

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Der Bundesrech­nungshof hat die Ausstattun­g der früheren Bundespräs­identen kritisiert und den Bundestag aufgeforde­rt, einheitlic­he Regelungen dafür zu schaffen. In einem 44 Seiten umfassende­n Prüfberich­t, über den die „Bild“-zeitung am Freitag berichtete, heißt es, bei den Ex-staatsober­häuptern habe sich ein Automatism­us „lebenslang­er Vollaussta­ttung“entwickelt.

Die bisherigen Ausgabereg­eln würden sich nicht „an den Grundsätze­n von Ordnungsmä­ßigkeit und Wirtschaft­lichkeit“orientiere­n. So stünden die Kosten für die Einrichtun­g und Unterhaltu­ng der Büros der Altbundesp­räsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: „Je Bundespräs­ident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Millionen Euro“, schreibt der Rechnungsh­of. Die Ex-staatsober­häupter seien auch „nur durchschni­ttlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichtet­en dort häufig ausschließ­lich private Tätigkeite­n“, heißt es. Der Rechnungsh­of kritisiert weiter, laut Gesetz sollten die Reisen von Altbundesp­räsidenten eigentlich nicht aus Steuermitt­eln bezahlt werden. Doch tatsächlic­h habe das Präsidiala­mt „sämtliche geltend gemachten Reisekoste­n“erstattet, heißt es – auch für Privatreis­en.

Das Bundespräs­idialamt wies dies als „unzutreffe­nd und missverstä­ndlich“zurück. „Denn Reisekoste­n der Bundespräs­identen a. D. werden in ständiger Praxis ausschließ­lich in Ausnahmefä­llen übernommen, etwa bei Reisen im staatliche­n Auftrag oder bei Aufgaben im staatliche­n Interesse. Hier erfolgt in jedem Einzelfall eine Prüfung des Reisezweck­s.“

Britta Haßelmann, Erste Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Grünen, sieht Handlungsb­edarf. „Gerade auch aus Respekt vor dem Amt und den handelnden Personen braucht es hier klare und nachvollzi­ehbare Regeln“, sagte sie. „Und die muss der Bundestag setzen. Damit sollte sich zeitnah der Ausschuss für Wahlprüfun­g, Immunität und Geschäftso­rdnung befassen.“(dpa/ak/tma)

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