Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Rechnungshof kritisiert Bezüge der Altpräsidenten
Behörde sieht „lebenslange Vollausstattung“für ehemalige Staatschefs. Grüne fordern klare und nachvollziehbare Regeln
Der Bundesrechnungshof hat die Ausstattung der früheren Bundespräsidenten kritisiert und den Bundestag aufgefordert, einheitliche Regelungen dafür zu schaffen. In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht, über den die „Bild“-zeitung am Freitag berichtete, heißt es, bei den Ex-staatsoberhäuptern habe sich ein Automatismus „lebenslanger Vollausstattung“entwickelt.
Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht „an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“orientieren. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: „Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Millionen Euro“, schreibt der Rechnungshof. Die Ex-staatsoberhäupter seien auch „nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten“, heißt es. Der Rechnungshof kritisiert weiter, laut Gesetz sollten die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuermitteln bezahlt werden. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt „sämtliche geltend gemachten Reisekosten“erstattet, heißt es – auch für Privatreisen.
Das Bundespräsidialamt wies dies als „unzutreffend und missverständlich“zurück. „Denn Reisekosten der Bundespräsidenten a. D. werden in ständiger Praxis ausschließlich in Ausnahmefällen übernommen, etwa bei Reisen im staatlichen Auftrag oder bei Aufgaben im staatlichen Interesse. Hier erfolgt in jedem Einzelfall eine Prüfung des Reisezwecks.“
Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sieht Handlungsbedarf. „Gerade auch aus Respekt vor dem Amt und den handelnden Personen braucht es hier klare und nachvollziehbare Regeln“, sagte sie. „Und die muss der Bundestag setzen. Damit sollte sich zeitnah der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung befassen.“(dpa/ak/tma)