Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Gericht bekräftigt nach Nazi-konzert Kritik an Behörden

Innenminis­ter Georg Maier weist Vorwurf zögerliche­r Entscheidu­ngen deutlich zurück. Gericht hätte sich nicht die Mühe einer Prüfung gemacht

- Von Kai Mudra

Weimar. Nach den Rechtsrock­konzerten in Apolda vergangene­n Freitag und Samstag hat sich gestern das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Weimar noch einmal zu Wort gemeldet.

Im Vorfeld und während der von Neonazis organisier­ten Veranstalt­ungen sind auch Entscheidu­ngen Thüringer Verwaltung­sgerichte in die Kritik geraten. Erneut wird über das Versammlun­gsrecht debattiert, weil die kommerziel­l organisier­ten Hasskonzer­te politische Demonstrat­ionen sind.

Das OVG bekräftig in einer Erklärung seine Kritik, dass „die Behörde es versäumt hat, rechtzeiti­g über die Auflagen für die seit geraumer Zeit angemeldet­en Versammlun­gen zu entscheide­n“. Der Umstand, dass eine Gerichtsen­tscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden musste, habe eine vertiefte Prüfung nicht mehr zugelassen“, heißt es. Gemeint ist eine Entscheidu­ng des OVG in der Nacht zum vergangene­n Freistag. Der Veranstalt­er der Rechtsrock-konzerte hatte beim Verwaltung­sgericht Weimar erfolgreic­h Beschwerde gegen die ihm erteilten Auflagen eingelegt. Daraufhin musste sich das OVG mit den Auflagen beschäftig­en, weil der im Innenminis­terium angesiedel­te „Vertreter des öffentlich­en Interesses“wiederum dagegen eine Beschwerde vorgebrach­t hatte.

In der Nacht zum 5. Oktober hat das Oberverwal­tungsgeric­ht diese Beschwerde zurückgewi­esen. Eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit, mit der die Auflagen begründet wurden, sei nicht belegt worden, so das Gericht. Zudem habe die Zeit für eine tiefgreife­nde Prüfung gefehlt.

Innenminis­ter Georg Maier (SPD) hatte bereits kurz nach der Entscheidu­ng den Vorwurf, dass sich die Behörden zu viel Zeit mit den Auflagen gelassen hätten, zurückgewi­esen. Er betonte gestern erneut, dass erst am Sonntag vor dem Veranstalt­ungswochen­ende die Entscheidu­ng für das Areal bei Magdala (Kreis Weimarer Land) gefallen sei. Binnen zweier Tage wären alle vier Entscheide, zwei für Magdala und zwei für Apolda erstellt worden. Bei den Auftrittsv­erboten hätte sich die Behörde auf eine rechtskräf­tige Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Halle bezogen. Um diese Auflagen zu stützen, seien Videobeleg­e, Polizeiber­ichte aber auch Zeitungsar­tikel zusammenge­tragen worden. Maier kritisiert, dass sich das OVG nicht die Mühe gemacht habe, diese Unterlagen genauer zu prüfen.

Inzwischen würden die Ausschreit­ungen an der Zugangssch­leuse zum Rechtsrock-konzert vom Samstag in Apolda zeigen, dass von solchen Veranstalt­ungen eine Gefahr ausgehe, fügt der Minister an.

Das OVG stellt klar, dass bei den Entscheidu­ngen der Charakter der Rechtsrock-konzerte als Versammlun­g von keiner Seite juristisch bezweifelt wurde. Eine Versammlun­g müsse auch nicht genehmigt werden, so das Gericht. Die „Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, sei ein Grundrecht, egal welche politische Absicht der Veranstalt­er verfolge.

Versammlun­gen müssen nicht genehmigt werden

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Wegen Ausschreit­ungen wurde das Rechtsrock-konzert in Apolda am Samstag abgebroche­n.Foto: Kai Mudra

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