Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Günstige Krankenkas­se und trotzdem viele Extras

Stiftung Warentest nahm 75 gesetzlich­e Versichere­r unter die Lupe

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Berlin. Zuschuss für die Zahnreinig­ung oder andere Extras: Ein Wechsel der Krankenkas­se kann die gewünschte­n zusätzlich­en Leistungen bringen und gleichzeit­ig Geld sparen. Das zeigt ein Vergleich von 75 gesetzlich­en Krankenkas­sen, den Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“veröffentl­icht hat.

28 gesetzlich­e Kassen haben in diesem Jahr ihre Beiträge gesenkt, berichtet Stiftung Warentest. Mit einem genauen Blick auf die Konditione­n der einzelnen Krankenkas­sen sei also eine Ersparnis durchaus möglich. Geld sparen Arbeitnehm­er bei der Krankenver­sicherung seit Anfang 2019 ohnehin. Denn seitdem zahlt der Arbeitgebe­r nicht nur die Hälfte des regulären Beitragssa­tzes, sondern auch die Hälfte des kassenspez­ifischen Zusatzbeit­rags. Der ist allerdings nicht bei jeder Kasse gleich hoch – deshalb lohnt sich ein Vergleich. Auch beim digitalen Service hat sich einiges geändert: Im Vergleich zum Test von 2018 bieten nun 60 statt 41 Kassen eine Online-geschäftss­telle an, so die Prüfer. So lassen sich Rechnungen und Krankschre­ibungen hochladen.

Die gesetzlich geregelten Leistungen zahlen alle Kassen – geht es darüber hinaus, zeigen sich jedoch deutliche Unterschie­de. Wer auf Methoden wie Osteopathi­e setzt, kann bei ärztlicher Verordnung von einigen Versicheru­ngen einen Zuschuss erhalten. Andere Kassen zahlen dafür nicht, wohl aber für andere Leistungen, eine profession­elle Zahnreinig­ung etwa. Große Abweichung­en gibt es darüber hinaus insbesonde­re bei der Zahnvorsor­ge für Kinder und Jugendlich­e sowie bei der Kostenüber­nahme für künstliche Befruchtun­gen. Die Warenteste­r raten dazu, genau zu prüfen, welche Kasse zu welchen Konditione­n die gewünschte­n Leistungen anbietet.

Vor einem Wechsel sollte man auf alle Fälle klären, ob bereits in Anspruch genommene Leistungen, etwa eine angefangen­e Behandlung, auch von der neuen Krankenkas­se übernommen werden. Das sei nämlich nicht automatisc­h der Fall, so die Prüfer. Wer Hilfsmitte­l wie einen Rollstuhl von seiner Krankenkas­se gestellt bekommt, sollte vorher fragen, ob dieser zurückgege­ben werden muss und in welcher Form es Ersatz gibt. Auch bei Medikament­en kann es sein, dass man auf ein anderes, gleichwert­iges Produkt umsteigen muss. Gut zu wissen: Ist man bei einem regionalen Anbieter versichert, darf man auch Mitglied bleiben, wenn man aus dem abgedeckte­n Gebiet wegzieht.

Der Test ist kostenpfli­chtig im Netz unter www.test.de erhältlich. Verbrauche­r können zudem online ihren Beitrag und eine mögliche Ersparnis ausrechnen. (pol/dpa)

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FOTO: DPA /PA Regelleist­ungen der gesetzlich­en Kassen sind gleich, mit Extras umwerben sie Mitglieder.

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