Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Im Urlaub Kraft für die Pflege tanken
Hilfsangebote für Angehörige
Berlin. Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch Urlaub, um Kraft zu tanken. Den Pflegebedürftigen möchte man während seiner Abwesenheit aber auch gut versorgt wissen. Bei der Pflegekasse lässt sich dafür finanzielle Hilfe beantragen, erklärt die Unabhängige Patientenberatung (UPD).
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse für einen bestimmten Maximalzeitraum und bis zu einem gewissen Maximalbetrag Kosten für eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim oder für eine Ersatzpflegekraft im häuslichen Umfeld.
Für die Kurzzeitpflege gilt: Sie lässt sich beantragen, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht. Für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr kann man sie in Anspruch nehmen, die Pflegekasse übernimmt bis zu 1612 Euro pro Jahr. Und wer die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausschöpft, kann diesen Betrag auf maximal 3224 Euro verdoppeln.
Bei einer Verhinderungspflege kümmert sich eine Ersatzpflegekraft um den Angehörigen. Voraussetzung neben dem Pflegegrad 2 ist, dass die Person mindestens seit einem halben Jahr in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wurde. Diese Form wird für sechs Wochen pro Jahr von der Pflegekasse bewilligt – oder stundenweise. Dafür werden bis zu 1612 Euro pro Jahr erstattet. Wer das Kurzzeitpflege-budget nicht ausschöpft, kann die Summe auf bis zu 2418 Euro aufstocken. Die Kurzzeitpflege muss im Voraus beantragt werden. Bei der Verhinderungspflege geht das nachträglich. (dpa)