Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Mini-programm auf Rezept

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Mit dem Digitale-versorgung-gesetz (DVG) soll es ab dem kommenden Jahr Medizin-apps auf Rezept geben. Der Arzt verschreib­t, die Krankenkas­se erstattet. Welche Apps verschrieb­en werden können, soll das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BFARM) entscheide­n. Die Hersteller der Apps beantragen eine Aufnahme in ein entspreche­ndes Verzeichni­s und müssen dafür neben Aspekten wie Sicherheit und Funktionst­auglichkei­t auch den positiven Versorgung­seffekt nachweisen. Gerade für junge Unternehme­n wird das eine Hürde sein. Denn so ein Nachweis etwa in wissenscha­ftlichen Studien ist sehr aufwendig.

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