Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Mini-programm auf Rezept
Mit dem Digitale-versorgung-gesetz (DVG) soll es ab dem kommenden Jahr Medizin-apps auf Rezept geben. Der Arzt verschreibt, die Krankenkasse erstattet. Welche Apps verschrieben werden können, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) entscheiden. Die Hersteller der Apps beantragen eine Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis und müssen dafür neben Aspekten wie Sicherheit und Funktionstauglichkeit auch den positiven Versorgungseffekt nachweisen. Gerade für junge Unternehmen wird das eine Hürde sein. Denn so ein Nachweis etwa in wissenschaftlichen Studien ist sehr aufwendig.