Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Klinikschwester zum Totschlag aufgefordert
Bewährungsstrafe für 40-Jährigen
Gera. Die Krankenschwester aus dem Srh-waldklinikum Gera schüttelt den Kopf. „Ich war nach dem Anruf völlig perplex und dachte, so etwas gibt es nur im Krimi“, sagt die 51-Jährige. Bei ihr hatte ein Mann angerufen und sie aufgefordert, seinem dort behandelten Stiefvater Luft mit einer Spritze zu injizieren und ihn so zu töten. Am Donnerstag hat das Landgericht Gera dem 40-jährigen Anrufer den Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die versuchte Anstiftung zum Totschlag vor – und das gleich in zwei Fällen.
Das erste Mal rief er am 29. März 2019 um 23.47 Uhr auf der Station an, die den Lebensgefährten seiner Mutter behandelte. Er sagte, dass es besser sei, wenn der Patient sterbe. Die Krankenschwester verständigte die Polizei. Am 6. April 2019 rief er abermals an. Diesmal bat er eine andere Schwester, dass sie ein Kissen aufs Gesicht seines Stiefvaters drücken solle, bis er tot sei. Er sagte, dass er selbst als Intensivpfleger arbeite und wisse, wie es in der Branche zugehe. „Er hat noch zwei, dreimal angerufen. Ich hatte Angst, dass er vorbeikommt“, sagt die Pflegekraft.
Vor Gericht räumt der Angeklagte die vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein. Der Lebensgefährte seiner Mutter habe eine massive Demenz entwickelt. Seine Mutter leide unter der Betreuung, zumal der Mann nicht einmal mehr sein eigenes Gesicht erkenne. „Ich war betrunken und bereue die Anrufe zutiefst“, sagt der Angeklagte. Er bat die Krankenschwestern um Entschuldigung. Der in Mannheim lebende Mann hat sich zu einer Alkoholentzugstherapie angemeldet. Staatsanwalt Peter Witzmann beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu den Auflagen gehören das Durchziehen der Alkoholtherapie und 150 gemeinnützige Arbeitsstunden. Das Urteil ist rechtskräftig.