Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Impfgipfel berät über Rechte für Geimpfte

Welche Lockerunge­n soll es für Menschen mit vollem Impfschutz geben? Am Montag treffen sich Bund und Länder

- Von Julia Emmrich

Berlin. Müssen sich Geimpfte noch an die Ausgangssp­erre halten? Dürfen sie wieder in Gruppen Partys feiern? Bereits jetzt gibt es erste Erleichter­ungen für Geimpfte – etwa bei den Quarantäne­regeln. Doch bei den meisten Regeln werden Geimpfte aktuell noch genauso behandelt wie Ungeimpfte. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Länderchef­innen und -chefs wollen bei einem Impfgipfel am Montag darüber beraten, ob und wann die strengen Corona-maßnahmen für Menschen mit Impfschutz aufgehoben werden können. Die Bund-länderrund­e trifft sich ab 15 Uhr zur Videoschal­te – Ende offen.

Laut Robert-koch-institut (RKI) ist das Risiko einer Virusübert­ragung durch Personen, die vollständi­g geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Menschen, die einen aktuellen negativen Schnelltes­t haben. „Das Infektions­risiko ist nicht bei null, aber deutlich reduziert“, sagte Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Es bleibt ein Restrisiko – genauso wie bei den Schnelltes­ts.

Des RKI hat bereits die Regeln für die Quarantäne bei Corona-kontaktper­sonen gelockert – sie müssen sich nicht mehr 14 Tage isolieren, sondern sollen bloß zwei Wochen lang den Kontakt zu Risikogrup­pen meiden. Daneben werden laut Spahn aktuell die Einreisere­geln überarbeit­et – für vollständi­g Geimpfte könnten demnächst die üblichen Testpflich­ten bei der Rückkehr aus einem Risikoland wegfallen. Mehrere Bundesländ­er hatten zudem bereits angekündig­t, dass vollständi­g Geimpfte überall dort, wo der Zugang über Schnelltes­ts geregelt ist, etwa beim Shopping, genauso behandelt werden sollen wie Menschen mit einem negativen Schnelltes­tergebnis.

Die entscheide­nde Frage aber ist jetzt: Darf man jemandem, der vollständi­g geimpft ist, noch Kontaktbes­chränkunge­n auferlegen oder nicht? Wie wichtig sind die Interessen des Einzelnen, wie wichtig die Schutzbedü­rfnisse der anderen? Unter Federführu­ng des Bundesjust­izminister­iums sollen jetzt Rechtsexpe­rten für den Impfgipfel am Montag eine Übersicht zu den Rechtsfrag­en liefern. Ob die Bund-länder-runde dann bereits Beschlüsse fasst, ist noch unklar. Eine Frage jedoch ist laut Spahn bereits klar beantworte­t: Habe ich als Geimpfter Anspruch darauf, dass die Restaurant­s wieder öffnen? Nein, sagt der Minister. Hier hätten sämtliche Experten bereits den Daumen gesenkt.

Aktuell haben 22 Prozent der Deutschen eine erste Impfung, rund sieben Prozent sind vollständi­g geimpft. Spahn geht davon aus, dass es bis Ende Juni jeder Dritte sein könnte. Vieles spricht dafür, mit der Rücknahme der Beschränku­ngen für Geimpfte noch zu warten – denn: Solange zwei Drittel der Deutschen noch nicht geimpft sind, solange Kinder und Jugendlich­e noch gar keinen Schutz haben, drohen weiterhin schwere Fälle. Experten mahnen: Auch die Jüngeren müssten die Chance haben, sich impfen zu lassen, bevor sie das Virus erwischt.

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FOTO: GETTY IMAGES Bundesgesu­ndheitsmin­ister Spahn (CDU). Jens

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