Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Impfgipfel berät über Rechte für Geimpfte
Welche Lockerungen soll es für Menschen mit vollem Impfschutz geben? Am Montag treffen sich Bund und Länder
Berlin. Müssen sich Geimpfte noch an die Ausgangssperre halten? Dürfen sie wieder in Gruppen Partys feiern? Bereits jetzt gibt es erste Erleichterungen für Geimpfte – etwa bei den Quarantäneregeln. Doch bei den meisten Regeln werden Geimpfte aktuell noch genauso behandelt wie Ungeimpfte. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die 16 Länderchefinnen und -chefs wollen bei einem Impfgipfel am Montag darüber beraten, ob und wann die strengen Corona-maßnahmen für Menschen mit Impfschutz aufgehoben werden können. Die Bund-länderrunde trifft sich ab 15 Uhr zur Videoschalte – Ende offen.
Laut Robert-koch-institut (RKI) ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Menschen, die einen aktuellen negativen Schnelltest haben. „Das Infektionsrisiko ist nicht bei null, aber deutlich reduziert“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Es bleibt ein Restrisiko – genauso wie bei den Schnelltests.
Des RKI hat bereits die Regeln für die Quarantäne bei Corona-kontaktpersonen gelockert – sie müssen sich nicht mehr 14 Tage isolieren, sondern sollen bloß zwei Wochen lang den Kontakt zu Risikogruppen meiden. Daneben werden laut Spahn aktuell die Einreiseregeln überarbeitet – für vollständig Geimpfte könnten demnächst die üblichen Testpflichten bei der Rückkehr aus einem Risikoland wegfallen. Mehrere Bundesländer hatten zudem bereits angekündigt, dass vollständig Geimpfte überall dort, wo der Zugang über Schnelltests geregelt ist, etwa beim Shopping, genauso behandelt werden sollen wie Menschen mit einem negativen Schnelltestergebnis.
Die entscheidende Frage aber ist jetzt: Darf man jemandem, der vollständig geimpft ist, noch Kontaktbeschränkungen auferlegen oder nicht? Wie wichtig sind die Interessen des Einzelnen, wie wichtig die Schutzbedürfnisse der anderen? Unter Federführung des Bundesjustizministeriums sollen jetzt Rechtsexperten für den Impfgipfel am Montag eine Übersicht zu den Rechtsfragen liefern. Ob die Bund-länder-runde dann bereits Beschlüsse fasst, ist noch unklar. Eine Frage jedoch ist laut Spahn bereits klar beantwortet: Habe ich als Geimpfter Anspruch darauf, dass die Restaurants wieder öffnen? Nein, sagt der Minister. Hier hätten sämtliche Experten bereits den Daumen gesenkt.
Aktuell haben 22 Prozent der Deutschen eine erste Impfung, rund sieben Prozent sind vollständig geimpft. Spahn geht davon aus, dass es bis Ende Juni jeder Dritte sein könnte. Vieles spricht dafür, mit der Rücknahme der Beschränkungen für Geimpfte noch zu warten – denn: Solange zwei Drittel der Deutschen noch nicht geimpft sind, solange Kinder und Jugendliche noch gar keinen Schutz haben, drohen weiterhin schwere Fälle. Experten mahnen: Auch die Jüngeren müssten die Chance haben, sich impfen zu lassen, bevor sie das Virus erwischt.