Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Kündigung muss akzeptiert werden
Mein Ehemann hat eine Krebsdiagnose erhalten. Wir wollten deshalb unsere Fitnessstudio-verträge außerordentlich kündigen. Der Inhaber akzeptiert das nicht, er möchte den Vertrag lediglich aussetzen. Müssen wir uns darauf einlassen?
Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Eine fristlose Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen ist sehr wohl möglich. Wichtig dabei ist, dass man aufgrund der Krankheit in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein wird, ins Fitnessstudio zu gehen. Kurzfristige Krankheiten wie etwa Erkältungen reichen nicht aus, um den Vertrag außerordentlich zu beenden. Außerdem bedarf es einer Bestätigung durch einen Arzt, dass das Studio wegen der Krankheit auf Dauer nicht genutzt werden kann.
Schwierig wird es mit einer fristlosen Kündigung, wenn die Krankheit schon vor Vertragsschluss bekannt war. Dann müsste geprüft werden, ob sich die Krankheit verschlimmert hat und man deshalb nicht mehr trainieren kann. In Ihrem Fall sehe ich eigentlich keinen Grund, weshalb Ihr Ehemann den Vertrag nicht kündigen dürfte. Allerdings wollen auch Sie den Vertrag vorfristig wegen der Krankheit Ihres Ehemanns beenden. Hier habe ich erhebliche Bedenken, dass dies möglich ist. Sie müssten darlegen, dass die Krankheit Ihres Ehemannes solch erheblich Auswirkungen auf Ihre Lebenssituation hat, dass Sie das Studio nicht mehr nutzen können.
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