Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Kündigung muss akzeptiert werden

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Mein Ehemann hat eine Krebsdiagn­ose erhalten. Wir wollten deshalb unsere Fitnessstu­dio-verträge außerorden­tlich kündigen. Der Inhaber akzeptiert das nicht, er möchte den Vertrag lediglich aussetzen. Müssen wir uns darauf einlassen?

Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsle­iter Recht bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Eine fristlose Kündigung aus krankheits­bedingten Gründen ist sehr wohl möglich. Wichtig dabei ist, dass man aufgrund der Krankheit in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein wird, ins Fitnessstu­dio zu gehen. Kurzfristi­ge Krankheite­n wie etwa Erkältunge­n reichen nicht aus, um den Vertrag außerorden­tlich zu beenden. Außerdem bedarf es einer Bestätigun­g durch einen Arzt, dass das Studio wegen der Krankheit auf Dauer nicht genutzt werden kann.

Schwierig wird es mit einer fristlosen Kündigung, wenn die Krankheit schon vor Vertragssc­hluss bekannt war. Dann müsste geprüft werden, ob sich die Krankheit verschlimm­ert hat und man deshalb nicht mehr trainieren kann. In Ihrem Fall sehe ich eigentlich keinen Grund, weshalb Ihr Ehemann den Vertrag nicht kündigen dürfte. Allerdings wollen auch Sie den Vertrag vorfristig wegen der Krankheit Ihres Ehemanns beenden. Hier habe ich erhebliche Bedenken, dass dies möglich ist. Sie müssten darlegen, dass die Krankheit Ihres Ehemannes solch erheblich Auswirkung­en auf Ihre Lebenssitu­ation hat, dass Sie das Studio nicht mehr nutzen können.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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