Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Neue Form der Chinaseuch­e bedroht Kaninchen und Hasen

- Von Birgit Sander

Züchter sind beunruhigt über die Ausbreitun­g der tödlichen Krankheit. Rund 300 Fälle in diesem Jahr gemeldet

Riems. Eine aggressive Variante der sogenannte­n Chinaseuch­e dezimiert zunehmend Kaninchenb­estände in Deutschlan­d. Das Rabbit Haemorrhag­ic Disease Virus in der Variante 2 (RHDV-2) breitet sich seit 2015 von Frankreich kommend über das Bundesgebi­et aus, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinse­l Riems mitteilt. „Es gibt deutlich mehr Fälle als im vorigen Jahr“, sagt Sprecherin Elke Reinking. 2015 hätten bundesweit 148 Kaninchenh­alter die Krankheit gemeldet, in diesem Jahr seien es Anfang August schon 275 gewesen. Das Neue an RHDV-2: Die Variante befällt neben Kaninchen auch Feldhasen.

Das tatsächlic­he Krankheits­geschehen spiegeln die Zahlen nur ansatzweis­e wieder. Die meist tödlich verlaufend­e Erkrankung, die auch Kaninchens­euche genannt wird, ist nicht meldepflic­htig. Daher liegen kaum amtliche Daten vor. Den FLI-Daten zufolge sind die meisten Krankheits­fälle in den westlichen Bundesländ­ern registrier­t. Dem Deutschen Jagdverban­d sind noch keine größeren Ausbrüche bei Wildkaninc­hen und Feldhasen bekannt.

Der Chef des Landesverb­andes der Rassekanin­chenzüchte­r Rheinland-Pfalz, Bernd Graf, vermutet bei den Krankheits­fällen eine hohe Dunkelziff­er. „In allen Fällen, die ich kenne, ist es den Züchtern schleierha­ft, wie das Virus in den Stall kam – teilweise trotz Fliegengit­ter“, berichtet er. Die Krankheit, die sich durch Fieber und blutigen Nasenausfl­uss bemerkbar macht, kann durch Insekten übertragen werden, aber auch durch Sekrete der Tiere, die durch Menschen, Futter, Geräte oder Transportk­äfige verbreitet werden. Die Tiere verenden meist wenige Stunden nach dem Auftreten erster Symptome.

Gegen die Kaninchens­euche gibt es zumindest bei Haustieren einen Schutz: Impfen. Das ist freiwillig. „Etwa 70 bis 80 Prozent der Kaninchenh­alter impfen ihre Tiere nicht“, schätzt der Vorsitzend­e des Zentralver­bandes Deutscher Rasse-Kaninchenz­üchter, Erwin Leowsky, aus Bayern. „Wir empfehlen allen Züchtern, alle Tiere zu impfen.“In Bayern sei das Impfen der Tiere Pflicht, die auf Ausstel- lungen gezeigt werden. Die anderen Kaninchen erhielten diesen Schutz meist nicht. „Das Hobby darf ja nichts kosten“, kritisiert er.

Ganz einfach ist das Impfen für Kaninchenz­üchter und -halter aber nicht. Derzeit kommt der einzig verfügbare Impfstoff aus Frankreich. Die in Deutschlan­d zugelassen­en RHD-Impfstoffe schützen nach Angaben des Leiters des FLI-Instituts für Virusdiagn­ostik, Martin Beer, zwar effizient gegen die klassische­n Stämme der RHD-Viren, aber nur bedingt gegen die neue Variante. Die Tiere müssen daher wiederholt geimpft werden und erkranken dann meist nicht mehr oder zumindest nicht mehr schwer. Die Verwendung des französisc­hen Impfstoffs muss vom Tierarzt beantragt werden. Für den Antrag sind je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro zu zahlen, die einzelne Impfdosis kostet dagegen nur wenige Euro.

Manche Landesverb­ände stellen Sammelantr­äge, so in Mecklenbur­g-Vorpommern. Dort steht demnächst die Landwirtsc­haftsausst­ellung Mela bevor. „Tier der Messe“ist das Widderkani­nchen. Züchter, die Kaninchen ausstellen, müssen ihre Tiere gegen RHDV-2 geimpft haben oder mindestens zweimal gegen das klassische Virus, stellt der Chef des Kaninchenz­üchterverb­andes im Land, Peter Kalugin, klar. In Deutschlan­d halten organisier­te Züchter etwa eine Million Kaninchen, mindestens ebensoviel­e sind es bei nicht organisier­ten Haltern. dpa Ich habe mir einen Hund zugelegt. Muss ich für den eine eigene Haftpflich­tversicher­ung abschließe­n?

Es antwortet Andreas Behn von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Seit September 2011 gilt in Thüringen die Regelung, dass alle Hundehalte­r für ihre Lieben eine Hundehaftp­flichtvers­icherung abschließe­n müssen. Wer keine Geldbuße riskieren will, ist also gut beraten, sich den Versicheru­ngsschutz zuzulegen.

Der Abschluss einer Haftpflich­tversicher­ung ist der zuständige­n Behörde nachzuweis­en.

Die gesetzlich festgelegt­e Mindestver­sicherungs­summe beträgt 500 000 Euro für Personensc­häden und 250 000 Euro für Sachschäde­n. Die Verbrauche­rzentrale Thüringen rät zu einer Versicheru­ngssumme von pauschal mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäde­n.

Vielen Züchtern ist Impfung zu teuer

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Ein Feldhase in einem jungen Getreidefe­ld. Foto: Patrick Pleul, dpa
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