Neue Form der Chinaseuche bedroht Kaninchen und Hasen
Züchter sind beunruhigt über die Ausbreitung der tödlichen Krankheit. Rund 300 Fälle in diesem Jahr gemeldet
Riems. Eine aggressive Variante der sogenannten Chinaseuche dezimiert zunehmend Kaninchenbestände in Deutschland. Das Rabbit Haemorrhagic Disease Virus in der Variante 2 (RHDV-2) breitet sich seit 2015 von Frankreich kommend über das Bundesgebiet aus, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems mitteilt. „Es gibt deutlich mehr Fälle als im vorigen Jahr“, sagt Sprecherin Elke Reinking. 2015 hätten bundesweit 148 Kaninchenhalter die Krankheit gemeldet, in diesem Jahr seien es Anfang August schon 275 gewesen. Das Neue an RHDV-2: Die Variante befällt neben Kaninchen auch Feldhasen.
Das tatsächliche Krankheitsgeschehen spiegeln die Zahlen nur ansatzweise wieder. Die meist tödlich verlaufende Erkrankung, die auch Kaninchenseuche genannt wird, ist nicht meldepflichtig. Daher liegen kaum amtliche Daten vor. Den FLI-Daten zufolge sind die meisten Krankheitsfälle in den westlichen Bundesländern registriert. Dem Deutschen Jagdverband sind noch keine größeren Ausbrüche bei Wildkaninchen und Feldhasen bekannt.
Der Chef des Landesverbandes der Rassekaninchenzüchter Rheinland-Pfalz, Bernd Graf, vermutet bei den Krankheitsfällen eine hohe Dunkelziffer. „In allen Fällen, die ich kenne, ist es den Züchtern schleierhaft, wie das Virus in den Stall kam – teilweise trotz Fliegengitter“, berichtet er. Die Krankheit, die sich durch Fieber und blutigen Nasenausfluss bemerkbar macht, kann durch Insekten übertragen werden, aber auch durch Sekrete der Tiere, die durch Menschen, Futter, Geräte oder Transportkäfige verbreitet werden. Die Tiere verenden meist wenige Stunden nach dem Auftreten erster Symptome.
Gegen die Kaninchenseuche gibt es zumindest bei Haustieren einen Schutz: Impfen. Das ist freiwillig. „Etwa 70 bis 80 Prozent der Kaninchenhalter impfen ihre Tiere nicht“, schätzt der Vorsitzende des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter, Erwin Leowsky, aus Bayern. „Wir empfehlen allen Züchtern, alle Tiere zu impfen.“In Bayern sei das Impfen der Tiere Pflicht, die auf Ausstel- lungen gezeigt werden. Die anderen Kaninchen erhielten diesen Schutz meist nicht. „Das Hobby darf ja nichts kosten“, kritisiert er.
Ganz einfach ist das Impfen für Kaninchenzüchter und -halter aber nicht. Derzeit kommt der einzig verfügbare Impfstoff aus Frankreich. Die in Deutschland zugelassenen RHD-Impfstoffe schützen nach Angaben des Leiters des FLI-Instituts für Virusdiagnostik, Martin Beer, zwar effizient gegen die klassischen Stämme der RHD-Viren, aber nur bedingt gegen die neue Variante. Die Tiere müssen daher wiederholt geimpft werden und erkranken dann meist nicht mehr oder zumindest nicht mehr schwer. Die Verwendung des französischen Impfstoffs muss vom Tierarzt beantragt werden. Für den Antrag sind je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro zu zahlen, die einzelne Impfdosis kostet dagegen nur wenige Euro.
Manche Landesverbände stellen Sammelanträge, so in Mecklenburg-Vorpommern. Dort steht demnächst die Landwirtschaftsausstellung Mela bevor. „Tier der Messe“ist das Widderkaninchen. Züchter, die Kaninchen ausstellen, müssen ihre Tiere gegen RHDV-2 geimpft haben oder mindestens zweimal gegen das klassische Virus, stellt der Chef des Kaninchenzüchterverbandes im Land, Peter Kalugin, klar. In Deutschland halten organisierte Züchter etwa eine Million Kaninchen, mindestens ebensoviele sind es bei nicht organisierten Haltern. dpa Ich habe mir einen Hund zugelegt. Muss ich für den eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen?
Es antwortet Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Seit September 2011 gilt in Thüringen die Regelung, dass alle Hundehalter für ihre Lieben eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. Wer keine Geldbuße riskieren will, ist also gut beraten, sich den Versicherungsschutz zuzulegen.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme beträgt 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät zu einer Versicherungssumme von pauschal mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Vielen Züchtern ist Impfung zu teuer