Welche Zusatzleistungen beim Arzt lohnen
Bei der Bewertung medizinischer Selbstzahlerleistungen gehen die Meinungen von Kassen und Ärzten auseinander. Checklisten können helfen
Erfurt. Selbstzahler-Leistungen beim Arzt – das zeigen auch Leseranfragen – bieten immer wieder Anlass zu Verunsicherung. „Vor allem die ältere Generation wird häufig mit diesen Angeboten unter Druck gesetzt. Deshalb wünschte ich mir eine ausführliche Darstellung, welche Bewertungen die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, von Experten erhalten“, schreibt Peter K. aus Hermsdorf. Und Rainer O. aus Bad Berka will wissen, wann Kosten vom Patienten zu tragen sind? „Die Antwort kann nicht heißen, prinzipiell in die Taschen des Arztes, oder?“, so O..
Doch ganz so einfach ist das offensichtlich nicht mit den IGeL. Die Meinungen darüber, was sinnvoll ist und was nicht, gehen bei Vertretern des Gesundheitssektors durchaus auseinander. So kritisieren die Kassen viele IGeL mit dem Argument, dass sie ja, wenn sie sinnvoll wären, auch von den Kassen bezahlt würden. Dagegen verweisen Ärzte gern darauf. dass es sich um einen Zugang zu medizinischen Innovationen handelt, die oft nur deshalb noch keine Kassenleistung seien, weil sie dafür einfach zu neu sind.
Den konkretesten Überblick über IGeL bietet der Igel-Monitor des MDS. Wissenschaftlich bewertet wurden bislang rund 40 Leistungen mit Noten von „tendenziell positiv“bis „negativ“(siehe Tabelle). Zu berücksichtigen bleibt dabei, dass es sich um die Sicht des GkV-Spitzenverbandes (MDS), also der Krankenkassen, handelt.
Von Ärzteseite ist dazu – unter der Hand – auch schon mal zu hören, dass man es putzig findet, wenn sich Krankenversicherungs-Kaufleute als Ärzte aufschwingen und den Patienten erklären wollen, was für sie aus medizinischer Sicht nützlich ist und was nicht. Während also der MDS Augeninnendruckmessungen zur Glaukomvorsorge als „tendenziell negativ“bewertet, kommt ein Gutachten der Gesellschaft für Augenheil- kunde zur Einschätzung, dass die therapeutische Senkung des Augeninnendrucks sehr wohl das Fortschreiten einer Glaukomerkrankung aufhalten und so Sehvermögen retten kann.
Tatsächlich gibt es zu bestimmten Diagnostiken oder Therapien auch unter den Ärz- Ob man eine IGeL-Leistung nutzt, ist Sache der Patienten. Bei der Entscheidung können Checklisten helfen, wie sie beispielsweise die Barmer (www.barmer.de – Medizinische Extras – was ist sinnvoll?) oder Bundesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung („Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuel- ten unterschiedliche Sichtweisen – und auch sie können interessengeleitet sein. Eine mit der MDS-Liste vergleichbare Aufstellung aus Ärztesicht existiert nicht. Letztlich komme es immer auf den spezifischen Fall an, heißt es dazu bei Landesärztekammer. Gründe dafür, dass len Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte“) steht im Internet bereit.
Darüber hinaus bietet der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Igel-Monitor (www.igel-monitor.de, s. Tabelle). Eine vergleichbare Aufstellung aus Sicht der Ärzteschaft gibt es nicht. IGeL von den Krankenkassen nicht finanziert werden, sind demnach, dass nach Ansicht des Gesetzgebers derzeit keine ausreichenden Beweise für ihren Nutzen vorliegen (etwa bei neuartigen Leistungen ) oder dass es sich um Leistungen handelt, die vom Patienten gewünscht werden, ohne dass sie eine medizinische Zielsetzung haben.
Dass IGe-Leistungen auch eingeführt wurden, um Patienten individuelle Behandlungsangebote und Ärzten zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen, ist kein Geheimnis. Generell verteufeln, da sind sich alle Seiten einig, sollte man die Selbstzahlerangebote deshalb nicht. Allerdings verweisen sowohl Kassen- als auch Ärztevertreter auf die unbedingte Beratungspflicht des Arztes. Die Entscheidungshoheit aber liegt letztlich immer bei den Patienten.
Informationen und Checklisten zu IGeL