Ankläger sehen Zschäpe als Terroristin
NSU-Prozess erreicht mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft die Zielgerade
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() München. Die Bundesanwaltschaft sieht ihre NSU-Anklage durch den Münchner Prozess in „allen wesentlichen Punkten“bestätigt und hält die fünf Angeklagten für schuldig. Zugleich betonte Bundesanwalt Herbert Diemer gestern zu Beginn seines Plädoyers am 375. Verhandlungstag, dass keine Anhaltspunkte für „strafrechtliche Verstrickungen staatlicher Behörden“bekannt geworden seien. Im ersten Teil ihrer Ausführungen konzentrierten sich Herbert Diemer und Oberstaatsanwältin Anette Greger auf die Hauptangeklagte Beate Zschäpe.
Aus Sicht der Ankläger besteht kein Zweifel, dass die 42Jährige an der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt und bis 2011 auch Mitglied war. Sie habe als Mittäterin zwischen 1999 und 2011 neun Menschen mit ermordet, war auch an einem tödlichen Anschlag auf zwei Polizeibeamte sowie zwei Bombenanschlägen mit beteiligt. Bei der Explosion einer Nagelbombe 2004 in Köln sollten Menschen getötet und verletzt werden.
Zschäpe sei an keinem der Tatorte gewesen, auch nicht bei den 15 brutalen Raubüberfällen. Anette Greger beschreibt ihre Funktion als „Tarnkappe“für die terroristische Vereinigung.
Motivation sei eine rechtsextreme Ideologie gewesen, mit dem Ziel eines ausländerfreien Landes, betonte Diemer. Ein friedliches, freundliches Land sollte durch die Morde „in seinen Grundfesten zu erschüttert werden, um ein Naziregime zu errichten“. ▶