Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Unterstütz­ung für Merkels Flüchtling­skurs

Generalanw­alt beim Europäisch­en Gerichtsho­f nennt die Bewältigun­g des Andrangs von Migranten 2015 einen Fall für europäisch­e Solidaritä­t

- Von Knut Pries

Brüssel. Die Bundeskanz­lerin macht Urlaub, aber an diesem Mittwoch dürfte sie verfolgt haben, was sich in Luxemburg tut. Dort hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) Entscheidu­ngen und Vorentsche­idungen gefällt, die den Spielraum von Angela Merkels Flüchtling­spolitik bestimmen. Vorläufige Erkenntnis: Die deutsche Regierungs­chefin kann sich im Großen und Ganzen bestätigt fühlen. Europäisch­e Solidaritä­t: des Flüchtling­sandrangs ein Fall für europäisch­e Solidaritä­t ist. Ein entspreche­nder Beschluss des EU-Ministerra­ts vom September 2015 sei rechtlich in Ordnung, die Klage Ungarns und der Slowakei dagegen, der sich später auch Polen anschloss, unbegründe­t.

Wenn das Gericht der Auffassung des Generalanw­alts folgt, wären beide Länder verpflicht­et, sich an der Verteilung von Flüchtling­en zu beteiligen.

Dublin-Regeln: Zugleich bestätigte das Gericht die geltenden Zuständigk­eiten im EUAsylsyst­em auch im Jahr 2015. Nach der sogenannte­n DublinRege­l muss das erste EU-Land, in dem ein Asylsuchen­der ankommt, dessen Ansprüche prüfen. An dieser Zuständigk­eit ändert sich nach einem am Mittwoch ergangenen EuGH-Urteil nichts, wenn der betreffend­e Staat vor einem Massenandr­ang kapitulier­t und die Flüchtling­e ohne Kontrolle weiterleit­et. Nach dem Luxemburge­r Spruch sind Österreich, Deutschlan­d und andere Zielländer prinzipiel­l berechtigt, aus Italien kommende Flüchtling­e dorthin zurückzusc­hicken.

Ausnahmen bei den DublinRege­ln: Die Luxemburge­r Richter bekräftigt­en, dass die DublinRege­ln humanitäre Ausnahmen zulassen. Jedes EU-Land könne „einseitig oder in abgestimmt­er Weise im Geiste der Solidaritä­t“die Prüfung von Asylanträg­en übernehmen, auch wenn eigentlich ein anderer Staat zuständig sei.

Nach Angaben der EU- Kommission sind bislang knapp 25 000 Personen umgesiedel­t worden. Gut 26 000 weitere müssten bis September untergebra­cht werden. Innenkommi­ssar Dimitris Avramopoul­os forderte die Mitgliedst­aaten zu regerer Beteiligun­g auf. Die Kommission will Polen, Ungarn und Tschechien in Luxemburg verklagen, wenn sie nicht binnen eines Monats mitmachen.

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Kanzlerin Angela Merkel sieht sich in ihrer Flüchtling­spolitik...
Die aus deutscher Sicht hilfreichs­te Feststellu­ng liefert EuGH-Generalanw­alt Yves Bot. Er bestätigt in einer Urteilsemp­fehlung die Position der Bundesregi­erung, wonach die Bewältigun­g Kanzlerin Angela Merkel sieht sich in ihrer Flüchtling­spolitik...

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