Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Für Visum zur Botschaft

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Ich habe vor einigen Wochen ein Unternehme­n beauftragt, mir ein Visum nach Kanada zu besorgen. Das sollte rund 50 Euro kosten. Kurz danach habe ich feststellt, dass ich das auch über eine Internetse­ite, die von der kanadische­n Regierung beauftragt ist, selbst machen kann. Dann kostet mich das Visum nur wenige kanadische Dollar. Ich widerrief also den Auftrag. Nachdem ich einige Wochen nichts gehört hatte, bekam ich jetzt eine Stornorech­nung für ein stornierte­s Visum nach Australien. Was soll ich machen? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Sie sollten die Stornorech­nung keinesfall­s bezahlen. Sie haben ja kein Visum für eine Reise nach Australien beauftragt. Und eine Stornorech­nung für das stornierte Visum nach Kanada haben Sie nicht erhalten. Sollte hier noch eine Forderung kommen, müssen Sie diese aber wahrschein­lich auch nicht begleichen. Es müsste erst einmal geprüft werden, ob Sie eine Bearbeitun­g vor Ablauf der Widerrufsf­rist ausdrückli­ch gewünscht haben und ob man Sie auf einen eventuell anfallende­n Wertersatz hingewiese­n hat.

Die Verbrauche­rzentrale hilft Ihnen dabei. Besuchen Sie uns einfach in einer unserer Beratungss­tellen – sollte es soweit kommen.

Grundsätzl­ich ist es empfehlens­wert, ein Visum direkt bei der Botschaft oder einer durch den Staat benannten Stelle zu beantragen. Unternehme­n, die für Verbrauche­r ein Visum beantragen, lassen sich ihre Dienste meist recht teuer bezahlen.

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