Für Visum zur Botschaft
Ich habe vor einigen Wochen ein Unternehmen beauftragt, mir ein Visum nach Kanada zu besorgen. Das sollte rund 50 Euro kosten. Kurz danach habe ich feststellt, dass ich das auch über eine Internetseite, die von der kanadischen Regierung beauftragt ist, selbst machen kann. Dann kostet mich das Visum nur wenige kanadische Dollar. Ich widerrief also den Auftrag. Nachdem ich einige Wochen nichts gehört hatte, bekam ich jetzt eine Stornorechnung für ein storniertes Visum nach Australien. Was soll ich machen? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Sie sollten die Stornorechnung keinesfalls bezahlen. Sie haben ja kein Visum für eine Reise nach Australien beauftragt. Und eine Stornorechnung für das stornierte Visum nach Kanada haben Sie nicht erhalten. Sollte hier noch eine Forderung kommen, müssen Sie diese aber wahrscheinlich auch nicht begleichen. Es müsste erst einmal geprüft werden, ob Sie eine Bearbeitung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich gewünscht haben und ob man Sie auf einen eventuell anfallenden Wertersatz hingewiesen hat.
Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei. Besuchen Sie uns einfach in einer unserer Beratungsstellen – sollte es soweit kommen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Visum direkt bei der Botschaft oder einer durch den Staat benannten Stelle zu beantragen. Unternehmen, die für Verbraucher ein Visum beantragen, lassen sich ihre Dienste meist recht teuer bezahlen.