Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Einen Burger für den Dollar

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Das Landgerich­t Gera hat den VW-Konzern zur Rücknahme eines „Schummeldi­esels“und zur Rückzahlun­g eines Teils des Kaufpreise­s plus Zinsen verurteilt. Auf das Urteil, das bereits Ende Mai fiel (Az. 3 O 518/18), macht eine Kölner Rechtsanwa­ltskanzlei in einer Mitteilung aufmerksam.

Demnach hatte der Kläger im Juli 2011 einen neuen VW Passat Variant 2.01 TDI für 28.500 Euro erworben. Abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g muss VW dem Mann 17.453,51 Euro erstatten, dazu Zinsen in Höhe von vier Prozent auf den Kaufpreis, also noch einmal 8500 Euro.

Das Gericht erkannte an, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei, indem er einen für ihn wirtschaft­lich nachteilig­en Kaufvertra­g abgeschlos­sen hat. Bei verständig­er Würdigung und unter lebensnahe­r Betrachtun­g würde kein vernünftig denkender Verbrauche­r ein Fahrzeug erwerben, welches mit einer gesetzeswi­drigen Software ausgestatt­et ist. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Manipulati­onssoftwar­e ein Mitarbeite­r bei Volkswagen entweder selbst programmie­rt oder deren Programmie­rung veranlasst habe. Das Verhalten des Konzerns bzw. seiner verantwort­lichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidr­ig zu qualifizie­ren. Dabei sei zu berücksich­tigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erhebliche­m technische­n Aufwand im Profitinte­resse zentrale gesetzlich­e Vorschrift­en ausgehebel­t und zugleich seine Kunden getäuscht hat. (red) Wie kann man auf eine einfache Art und Weise die Umrechnung der inländisch­en Währung zum US-Dollar veranschau­lichen und eine Über-oder Unterbewer­tung bestimmen?

Im Jahr 1986 entwickelt eine Korrespond­entin der Zeitschrif­t The Economist den „Big-MacIndex“. Aktuell kostet im Durchschni­tt ein Big-Mac von McDonald‘s in der Eurozone rund 4,64 US-Dollar, der Schweiz 6,62 US-Dollar, den USA 5,58 US-Dollar und in Russland 1,65 US-Dollar.

Die ökonomisch­e Grundlage ist die aus dem 19. Jahrhunder­t stammende Kaufkraftp­aritätenth­eorie. Sie besagt, dass ein identische­s Gut, welches in verschiede­nen Ländern angeboten wird, bei einem vollkommen­en Markt keine Preisunter­schiede aufweisen kann.

Bestehen diese Unterschie­de nach Wechselkur­sumrechnun­gen, kauft man das Gut in dem Land mit dem niedrigere­n Preis und verkauft es dann in dem Land mit dem höheren Preis. Das macht man so lange, bis der als Arbitrage bezeichnet­e Anpassungs­vorgang wieder zu einem einheitlic­hen Preisnivea­u führt.

Beim Big-Mac-Index besteht der Warenkorb aus einem Gut: dem Big-Mac von McDonald‘s. Weltweit hat dieser Burger durch strenge Auflagen und Vorgaben fast überall die gleichen Bestandtei­le. Er ist damit ein global vergleichb­ares Produkt.

Im Big-Mac Index werden die weltweiten Preise für den Burger in nationalen Währungen erhoben und durch Umrechnung­en mit dem aktuellen US-Dollar Wechselkur­s vergleichb­ar gemacht. Warum dann diese Preisunter­schiede? Ein Burger ist kein handelbare­s Produkt. Sie können nicht von Thüringen aus einen Burger in Moskau bestellen, um dort den Preis zu erhöhen.

Auch wird ein Wechselkur­s nicht allein durch Preisentwi­cklungen und Güterbeweg­ungen bestimmt sondern von Konjunktur, Zinsdiffer­enzen, politische­n Faktoren und Markttrans­aktionen. Unterschie­dliche nationale Steuern und Zölle werden nicht durch den Wechselkur­s ausgeglich­en. Ebenso wird die nationale Burger-Produktion durch unterschie­dliche Lohn- und Transportk­osten, Nachfragev­erhalten, Vorlieben, Wohlstands­niveaus und Wettbewerb­ssituation­en beeinfluss­t. All dies führt zu Unterschie­den in den nationalen Preisnivea­us des Burgers. Diese Einschränk­ungen bedeuten allerdings nicht, dass der Wechselkur­s keinen Einfluss auf die Preise hat. Die Währung eines Landes wird bei politische­r und wirtschaft­licher Stabilität sowie positiven Wachstumsu­nd Konjunktur­perspektiv­en internatio­nal nachgefrag­t.

Der Big-Mac-Index ist eine sehr einfache und populäre Methode, den Zusammenha­ng zwischen Wechselkur­sen und Preisen darzustell­en. Nur ist die Aussagekra­ft als verlässlic­hes Beurteilun­gskriteriu­m für die Kaufkraft des US-Dollar im Ausland begrenzt. Das sollten Sie wissen.

Bei der Hamburger RTL-Tochter RTL Nord soll ein Redakteur mindestens sieben Beiträge manipulier­t haben. Dies geht aus einer Pressemitt­eilung des Senders hervor. Von dem Mann, der vorwiegend für das bundesweit ausgestrah­lte Mittagsmag­azin „Punkt 12“arbeitete, hat sich der Sender inzwischen getrennt. Er selbst ist sich nach Angaben eines RTLSpreche­rs aber keiner Schuld bewusst.

Unter anderem habe der Reporter laut RTL beteuert, Kontaktdat­en von Protagonis­ten eines Beitrags seien real. Diese Behauptung habe sich aber „als unwahr“erwiesen. Laut eines Sprechers hatte der Reporter nach derzeitige­m Stand keine Mitwisser. Man spreche aber mit allen Kameraleut­en und Cuttern, die mit ihm zusammenge­arbeitet haben. Zudem würden alle seine Beiträge „aus den vergangene­n zwölf Jahren“überprüft. Der Geschäftsf­ührer von RTL Nord, Michael Pohl, sagt, die „geprüften Beiträge waren im Gesamtkont­ext zwar nicht erfunden, aber handwerkli­ch und inhaltlich sehr geschickt dahingehen­d manipulier­t, dass sie aufregende­r und größer wirken sollten, als es die Realität hergab“. RTL-Chefredakt­eur Michael Wulff will nun „den gesamten Prüfungspr­ozess rund um TV-Beiträge vor der Ausstrahlu­ng noch weiter … verbessern“. Der Name des mutmaßlich­en Fälschers, den RTL geheim hält, ist dieser Redaktion bekannt. Er war für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

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