Einen Burger für den Dollar
Das Landgericht Gera hat den VW-Konzern zur Rücknahme eines „Schummeldiesels“und zur Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises plus Zinsen verurteilt. Auf das Urteil, das bereits Ende Mai fiel (Az. 3 O 518/18), macht eine Kölner Rechtsanwaltskanzlei in einer Mitteilung aufmerksam.
Demnach hatte der Kläger im Juli 2011 einen neuen VW Passat Variant 2.01 TDI für 28.500 Euro erworben. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung muss VW dem Mann 17.453,51 Euro erstatten, dazu Zinsen in Höhe von vier Prozent auf den Kaufpreis, also noch einmal 8500 Euro.
Das Gericht erkannte an, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei, indem er einen für ihn wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Bei verständiger Würdigung und unter lebensnaher Betrachtung würde kein vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Manipulationssoftware ein Mitarbeiter bei Volkswagen entweder selbst programmiert oder deren Programmierung veranlasst habe. Das Verhalten des Konzerns bzw. seiner verantwortlichen Akteure sei nach Ansicht des Gerichts als sittenwidrig zu qualifizieren. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der VW-Konzern in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand im Profitinteresse zentrale gesetzliche Vorschriften ausgehebelt und zugleich seine Kunden getäuscht hat. (red) Wie kann man auf eine einfache Art und Weise die Umrechnung der inländischen Währung zum US-Dollar veranschaulichen und eine Über-oder Unterbewertung bestimmen?
Im Jahr 1986 entwickelt eine Korrespondentin der Zeitschrift The Economist den „Big-MacIndex“. Aktuell kostet im Durchschnitt ein Big-Mac von McDonald‘s in der Eurozone rund 4,64 US-Dollar, der Schweiz 6,62 US-Dollar, den USA 5,58 US-Dollar und in Russland 1,65 US-Dollar.
Die ökonomische Grundlage ist die aus dem 19. Jahrhundert stammende Kaufkraftparitätentheorie. Sie besagt, dass ein identisches Gut, welches in verschiedenen Ländern angeboten wird, bei einem vollkommenen Markt keine Preisunterschiede aufweisen kann.
Bestehen diese Unterschiede nach Wechselkursumrechnungen, kauft man das Gut in dem Land mit dem niedrigeren Preis und verkauft es dann in dem Land mit dem höheren Preis. Das macht man so lange, bis der als Arbitrage bezeichnete Anpassungsvorgang wieder zu einem einheitlichen Preisniveau führt.
Beim Big-Mac-Index besteht der Warenkorb aus einem Gut: dem Big-Mac von McDonald‘s. Weltweit hat dieser Burger durch strenge Auflagen und Vorgaben fast überall die gleichen Bestandteile. Er ist damit ein global vergleichbares Produkt.
Im Big-Mac Index werden die weltweiten Preise für den Burger in nationalen Währungen erhoben und durch Umrechnungen mit dem aktuellen US-Dollar Wechselkurs vergleichbar gemacht. Warum dann diese Preisunterschiede? Ein Burger ist kein handelbares Produkt. Sie können nicht von Thüringen aus einen Burger in Moskau bestellen, um dort den Preis zu erhöhen.
Auch wird ein Wechselkurs nicht allein durch Preisentwicklungen und Güterbewegungen bestimmt sondern von Konjunktur, Zinsdifferenzen, politischen Faktoren und Markttransaktionen. Unterschiedliche nationale Steuern und Zölle werden nicht durch den Wechselkurs ausgeglichen. Ebenso wird die nationale Burger-Produktion durch unterschiedliche Lohn- und Transportkosten, Nachfrageverhalten, Vorlieben, Wohlstandsniveaus und Wettbewerbssituationen beeinflusst. All dies führt zu Unterschieden in den nationalen Preisniveaus des Burgers. Diese Einschränkungen bedeuten allerdings nicht, dass der Wechselkurs keinen Einfluss auf die Preise hat. Die Währung eines Landes wird bei politischer und wirtschaftlicher Stabilität sowie positiven Wachstumsund Konjunkturperspektiven international nachgefragt.
Der Big-Mac-Index ist eine sehr einfache und populäre Methode, den Zusammenhang zwischen Wechselkursen und Preisen darzustellen. Nur ist die Aussagekraft als verlässliches Beurteilungskriterium für die Kaufkraft des US-Dollar im Ausland begrenzt. Das sollten Sie wissen.
Bei der Hamburger RTL-Tochter RTL Nord soll ein Redakteur mindestens sieben Beiträge manipuliert haben. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Senders hervor. Von dem Mann, der vorwiegend für das bundesweit ausgestrahlte Mittagsmagazin „Punkt 12“arbeitete, hat sich der Sender inzwischen getrennt. Er selbst ist sich nach Angaben eines RTLSprechers aber keiner Schuld bewusst.
Unter anderem habe der Reporter laut RTL beteuert, Kontaktdaten von Protagonisten eines Beitrags seien real. Diese Behauptung habe sich aber „als unwahr“erwiesen. Laut eines Sprechers hatte der Reporter nach derzeitigem Stand keine Mitwisser. Man spreche aber mit allen Kameraleuten und Cuttern, die mit ihm zusammengearbeitet haben. Zudem würden alle seine Beiträge „aus den vergangenen zwölf Jahren“überprüft. Der Geschäftsführer von RTL Nord, Michael Pohl, sagt, die „geprüften Beiträge waren im Gesamtkontext zwar nicht erfunden, aber handwerklich und inhaltlich sehr geschickt dahingehend manipuliert, dass sie aufregender und größer wirken sollten, als es die Realität hergab“. RTL-Chefredakteur Michael Wulff will nun „den gesamten Prüfungsprozess rund um TV-Beiträge vor der Ausstrahlung noch weiter … verbessern“. Der Name des mutmaßlichen Fälschers, den RTL geheim hält, ist dieser Redaktion bekannt. Er war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.