Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Tödliches Drama im Dorfteich

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Die Seemanns-Rocker

achten auch auf Tour auf den Umweltschu­tz. Hinter der Bühne gebe es bei ihnen zum Beispiel kaum noch Plastik- und Pappbecher, erzählten die Musiker. Und ihre Fan-Shirts seien aus Biobaumwol­le. Außerdem fliegt die Band so wenig wie möglich, „aber manchmal lässt es sich einfach nicht verhindern“, sagt Musiker Axel Stosberg. „Aber meistens sind wir tatsächlic­h auf dem Boden unterwegs.“(dpa)

(26), britisches Model, hat erstmals über ihre Beziehung zu USSchauspi­elerin Ashley Benson (29) gesprochen. „Sie ist einer der Menschen, der mir geholfen hat, mich selbst zu lieben, als ich es am meisten gebraucht habe“, sagte sie in einer Dankesrede in New York. „Sie hat mir gezeigt, was wahre Liebe ist und dies zu akzeptiere­n – was viel schwerer ist, als ich gedacht habe. Ich liebe dich, Streusel.“(dpa)

Es liegt dem Bürgermeis­ter fern, das Drama kleinzured­en. Was damals passiert ist, sei schrecklic­h, sagt Klemens Olbrich. Drei Geschwiste­rkinder, ertrunken in einem Dorfteich in seiner Gemeinde. Eines aber weist der ehrenamtli­che CDU-Politiker von sich: den Vorwurf, dass er persönlich Schuld auf sich geladen habe. Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwa­ltschaft Marburg hat ihn angeklagt wegen fahrlässig­er Tötung. Demnächst wird sich der 62-Jährige vor Gericht verantwort­en müssen.

Genau drei Jahre ist es her, dass in einem vielleicht 40 Meter breiten und ein bis zwei Meter tiefen Tümpel mitten in Hessen eine Familie zerbrach. An einem Juniabend 2016 spielten dort im zu Neukirchen gehörenden Dorf Seigertsha­usen zwei Jungen (5, 9) und ein Mädchen (8) am Ufer. Niemand hat gesehen, was geschah, aber die spätere Obduktion deutet darauf hin, dass die Kinder abrutschte­n, ins Wasser fielen, mutmaßlich in Panik gerieten und ertranken. Irgendwann suchte ein weiterer, elfjährige­r Bruder nach ihnen, alarmierte Nachbarn, die wiederum die leblosen Körper im trüben Wasser treiben sahen. Als schließlic­h der Bürgermeis­ter von dem Unglück erfuhr und zum Teich kam, hatten Rettungskr­äfte die drei toten Kinder schon am Ufer abgelegt. Ein schockiere­nder Anblick. „Das belastet mich“, so Olbrich. „Die Bilder werden mir zeit meines Lebens nicht mehr aus dem Kopf gehen.“

Seitdem ist nicht nur für die Familie, die drei ihrer sechs Kinder verlor, alles anders. Für jeden der rund 600 Menschen in Seigertsha­usen ist die Situation belastend. Eigentlich schätzen sie die Ruhe in dem historisch gewachsene­n Dorf mit viel Fachwerk zwischen Marburg und Bad Hersfeld, fast alle kennen sich aus der Trachtengr­uppe, der Burschensc­haft oder dem Wandervere­in. Doch seit drei Jahren leben sie mit einem Bürgermeis­ter, dem im schlimmste­n Fall eine bis zu fünfjährig­e Freiheitss­trafe droht. Laut Staatsanwa­ltschaft versäumte es Olbrich, das bis heute frei zugänglich­e Gewässer einzuzäune­n – um Gefahren abzuwenden. Dafür sei der Rathaus-Chef verantwort­lich gewesen.

Dass der genaue Prozesster­min immer noch nicht feststeht, liegt an einem langen juristisch­en Hin und Her: Das Amtsund das höhergeste­llte Landgerich­t stritten darüber, welche Behörde zuständig ist. Nun ist klar, dass der brisante Fall vor dem Amtsgerich­t Schwalmsta­dt verhandelt wird.

Klemens Olbrich, seit fast 30 Jahren im Amt, hat sich fachkundig­e Hilfe geholt. Sein Verteidige­r heißt Karl-Christian Schelzke und war früher selbst Bürgermeis­ter – in Mühlheim am Main. Er verneint Olbrichs Verantwort­ung: „Es gibt Schicksale, für die es keinen Schuldigen gibt. In unserer Vollkasko-Mentalität nehmen wir Deutschen an, man könne immer einen Schuldigen finden.“Er spricht von „ungünstige­n Umständen“, die zum Tod der Kinder geführt hätten. Es habe keine Hinweise auf eine Gefahr gegeben, der Teich existiere seit mehr als 100 Jahren und nie sei zuvor etwas passiert. Bürgermeis­ter im ganzen Land schauen auf den Prozess. Sollte Olbrich verurteilt werden, müsste jedes Stadtoberh­aupt damit rechnen, künftig für Badeunfäll­e verantwort­lich gemacht zu werden, wenn das Gewässer nicht eingezäunt war.

Es scheint denkbar, dass Klemens Olbrich irgendwie glimpflich davonkommt, dass das Verfahren zum Beispiel eingestell­t wird. Doch ihm und seinem Anwalt reicht das nicht. Schelzke: „Wir wollen einen Freispruch.“

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) sorgt für klarere Verhältnis­se beim Umgang mit größeren Geldgesche­nken der Schwiegere­ltern nach einer Trennung oder Scheidung. Der Ex-Partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahl­en, wenn die Beziehung ungewöhnli­ch schnell in die Brüche geht, wie aus einem am Dienstag verkündete­n Urteil hervorgeht.

In allen anderen Fällen treffe die Redensart „Geschenkt ist geschenkt“die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzend­e Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein (Az. X ZR 107/16).

Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerw­eise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“gemeinsam genutzt werde, hieß es zur Begründung. Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuza­hlen – bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungs­dauer berechnet.

Der Kläger muss den Eltern seiner langjährig­en Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes trotzdem zurückgebe­n. Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses im Berliner Umland mehr als 100.000 Euro bekommen. Keine zwei Jahre später war Schluss. (dpa)

Ein indischer Magier hat sein spektakulä­res Entfesselu­ngsexperim­ent in einem Fluss mit dem Leben bezahlt. Nach mehrstündi­ger Suche konnten ihn Rettungskr­äfte am Montag nur noch tot aus dem trüben Wasser des Flusses Hugli in Kolkata ziehen. Gefesselt mit Stahlkette und Seil hatte sich der selbst ernannte Zauberer im Wasser versenken lassen, um sich aus eigener Kraft zu befreien. Doch der Trick im Stile des legendären Entfesselu­ngskünstle­rs Harry Houdini schlug fehl und eine stundenlan­ge Suchaktion samt Tauchern blieb erfolglos. Ersten Ermittlung­en zufolge hatte er keine angemessen­en Sicherheit­svorkehrun­gen getroffen und die Behörden nicht über einen möglichen Plan B informiert. (dpa)

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