Land prüft Ausnahmen bei 2G
Heike Werner: Besondere Situation von Kindern muss berücksichtigt werden
Erfurt. Land, Branchenverbände und Kommunen ringen um Lösungen für eine mögliche Umsetzung der 2G-regeln. Die Frage der Einführung eines 2G-modells werde gerade geprüft, dabei gehe es auch um den Umgang mit Personen, die sich nicht impfen lassen können, also insbesondere Kinder, teilte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Anders als bei der 3G-regel, die negativ Getestete einschließt, kommen bei 2G nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants, Museen oder Freizeiteinrichtungen. Derzeit fänden Abstimmungen mit Branchenverbänden statt. Deren Vorstellungen bezüglich Zugangsregelungen seien zum Teil sehr unterschiedlich, so das Ministerium. Geprüft würden zudem Aspekte bei der juristischen und praktischen Umsetzung in anderen Bundesländern. So solle in Berlin 2G für Diskotheken und Clubs gelten. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) versicherte, Regelungen, die die besondere Situation der Kinder nicht berücksichtigten, werde es mit ihr nicht geben. „Einerseits wollen wir so viel Normalität wie möglich und Veranstaltern eine nachhaltige Perspektive geben. Andererseits soll niemand vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden – insbesondere nicht diejenigen, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen können. Für Kinder muss es immer Ausnahmen geben“, so Werner. Wer kann, solle sich impfen lassen. In der Anpassung der Infektionsschutzverordnung sei 2G noch nicht drin.
Thema war 2G auch bei einem Bürgermeistertreffen in Jena. Einig sei man sich darin, dass Kinder und ihre Familien nicht ausgegrenzt werden dürften, sagte Gothas Stadtoberhaupt Knut Kreuch (SPD). Das fordert auch die Unabhängige Patientenberatung. „Bei den Jüngeren wirkten sich die Einschränkungen oft negativ auf Lernen, Sozialleben und Gesundheit aus. Betroffene sollten wegen fehlender Impfungen nicht an öffentlicher Teilhabe gehindert werden“, so deren Chef Thorben Krumwiede. Leitartikel