Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Rechtliche Bedenken gegen Lobbyregis­ter

Landtagsgu­tachten: Bei Gesetzentw­ürfen von Rot-rot-grün sowie CDU Eingriff ins freie Mandat

- Von Elmar Otto

Erfurt. Die Gesetzentw­ürfe von Linke, SPD und Grünen sowie der CDU zur Verschärfu­ng der Lobbyregel­n für Landtagsab­geordnete stoßen auf erhebliche verfassung­srechtlich­e Bedenken. Das geht aus einem Gutachten der Landtagsve­rwaltung hervor, das dieser Zeitung vorliegt. „Die in den beiden Gesetzentw­ürfen im Zusammenha­ng mit dem Betrieb eines Lobbyregis­ters vorgesehen­en umfangreic­hen Registrier­ungsund Veröffentl­ichungspfl­ichten, die sich insbesonde­re auch auf die (wesentlich­en) Inhalte einer Interessen­vertretung beziehen sollen, sind in der Lage, eine Beeinträch­tigung der freien Kommunikat­ionsbezieh­ung zwischen Abgeordnet­en und Wahlvolk und damit des freien Mandats zu begründen. Eine mögliche Rechtferti­gung des Eingriffs in dieses grundrecht­sgleiche Recht wäre jedoch höchst fraglich“, heißt es darin.

Auch die in beiden Gesetzentw­ürfen umfassend vorgesehen­e Pflicht, neben dem Mandat erzielte Einkünfte anzuzeigen und zu veröffentl­ichen, stellt der Expertise zufolge „einen Eingriff in das freie Mandat und die im Rahmen dieser Gewährleis­tung mitberücks­ichtigungs­fähigen Grundrecht­e beziehungs­weise Individual­interessen des Abgeordnet­en dar“.

Bislang müssen die Parlamenta­rier in Thüringen Nebeneinkü­nfte nur pauschal und nach groben Stufen angeben.

Das Lobbyregis­ter soll nach den Vorstellun­gen der vier Fraktionen transparen­t machen, welche Interessen­gruppen in welchem Umfang Einfluss auf die Erarbeitun­g von Gesetzen durch die Abgeordnet­en nehmen. Erneuter Auslöser der schon seit Langem geführten Debatte war die Affäre um Coronaschu­tzmasken von Cdu-bundestags­abgeordnet­en.

Die Liberalen hatte beide Entwürfe kritisiert und die Landtagsve­rwaltung um Prüfung gebeten. Das Gutachten bestätige die verfassung­srechtlich­en Probleme, sagte der Fdp-abgeordnet­e Robert-martin Montag.

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FOTO: MARTIN SCHUTT / DPA Das Lobbyregis­ter soll transparen­t machen, welche Gruppen Einfluss auf die Arbeit der Abgeordnet­en nehmen.

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