Rechtliche Bedenken gegen Lobbyregister
Landtagsgutachten: Bei Gesetzentwürfen von Rot-rot-grün sowie CDU Eingriff ins freie Mandat
Erfurt. Die Gesetzentwürfe von Linke, SPD und Grünen sowie der CDU zur Verschärfung der Lobbyregeln für Landtagsabgeordnete stoßen auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus einem Gutachten der Landtagsverwaltung hervor, das dieser Zeitung vorliegt. „Die in den beiden Gesetzentwürfen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Lobbyregisters vorgesehenen umfangreichen Registrierungsund Veröffentlichungspflichten, die sich insbesondere auch auf die (wesentlichen) Inhalte einer Interessenvertretung beziehen sollen, sind in der Lage, eine Beeinträchtigung der freien Kommunikationsbeziehung zwischen Abgeordneten und Wahlvolk und damit des freien Mandats zu begründen. Eine mögliche Rechtfertigung des Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht wäre jedoch höchst fraglich“, heißt es darin.
Auch die in beiden Gesetzentwürfen umfassend vorgesehene Pflicht, neben dem Mandat erzielte Einkünfte anzuzeigen und zu veröffentlichen, stellt der Expertise zufolge „einen Eingriff in das freie Mandat und die im Rahmen dieser Gewährleistung mitberücksichtigungsfähigen Grundrechte beziehungsweise Individualinteressen des Abgeordneten dar“.
Bislang müssen die Parlamentarier in Thüringen Nebeneinkünfte nur pauschal und nach groben Stufen angeben.
Das Lobbyregister soll nach den Vorstellungen der vier Fraktionen transparent machen, welche Interessengruppen in welchem Umfang Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen durch die Abgeordneten nehmen. Erneuter Auslöser der schon seit Langem geführten Debatte war die Affäre um Coronaschutzmasken von Cdu-bundestagsabgeordneten.
Die Liberalen hatte beide Entwürfe kritisiert und die Landtagsverwaltung um Prüfung gebeten. Das Gutachten bestätige die verfassungsrechtlichen Probleme, sagte der Fdp-abgeordnete Robert-martin Montag.