Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Wenn sich der Fliesenleg­er verrechnet

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zu lassen. Vermisst sich der Fliesenleg­er, ist er schadenser­satzpflich­tig. Er kann zwar eine größere Anzahl, als tatsächlic­h benötigt wird, bestellen lassen. Immerhin muss berücksich­tigt werden, dass die eine oder andere Fliese beim Verlegen beschädigt wird. Eine unbegrenzt­e Überschrei­tung müssen sie aber nicht hinnehmen.

Verbrauche­rtelefon heute 9-10 Uhr:

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