Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Jérôme Boateng geht in Berufung

Fußballsta­r war zu Geldstrafe verurteilt

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München. Der frühere Fußballnat­ionalspiel­er Jérôme Boateng geht gegen seine Verurteilu­ng wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g vor. Der Anwalt des Weltmeiste­rs von 2014 legte Berufung gegen das Urteil von vergangene­r Woche ein, wie eine Sprecherin des Amtsgerich­ts München am Donnerstag mitteilte. Auch die Staatsanwa­ltschaft und die Nebenklage legten demnach Rechtsmitt­el ein. Mit der Berufung befasst sich das Landgerich­t München.

Boateng wurde am Donnerstag vergangene­r Woche wegen einer vorsätzlic­hen Körperverl­etzung in Tateinheit mit Beleidigun­g zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Die Geldstrafe lag bei 60 Tagessätze­n in Höhe von je 30.000 Euro. Der langjährig­e Star von Bayern München wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefä­hrtin und Mutter seiner Zwillingst­öchter während eines Karibikurl­aubs vor drei Jahren vorsätzlic­h verletzt und beleidigt zu haben. Boateng, inzwischen beim französisc­hen Topklub Olympique Lyon unter Vertrag, hatte zuvor die Vorwürfe bestritten.

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