In der Verlängerung
Landgericht entscheidet: Vergleich soll Streit zwischen Gerber und Reinhardt beenden
Erfurt. Irgendwie passend dauerte die erste Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt so lange wie ein Fußballspiel. Nach 90 Minuten war aber klar, dass der Rechtsstreit zwischen Rot-weiß-investor Franz Gerber mit seiner Reha- und Sportagentur Gmbh sowie dem Insolvenzverwalter Volker Reinhardt in die Verlängerung geht. Der Manager des Fußball-oberligisten, der sich beim ersten und letztlich gescheiterten Versuch einer Ausgliederung der Profiabteilung vor nun mehr als zwei Jahren in eine Gmbh um 150.000 Euro betrogen sieht, ist jedoch „in Führung“gegangen.
Die Richterin schlug einen Vergleich vor. Demnach soll Reinhardt zur Beendigung des Streits 100.000 Euro an Gerber zahlen. Beide Seiten haben nun bis zum 10. März die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und jener Vereinbarung zuzustimmen. Geschieht dies nicht, soll in einer weiteren Verhandlung am 31. März ein Urteil fallen.
Brisant an diesem Rechtsstreit: Muss Reinhardt tatsächlich zumindest einen Teil des Geldes an Gerber zurückzahlen, könnten ihm weitere Kosten drohen. Denn nicht nur er hatte Klage eingereicht. Auch Andreas Scheibe von der A.S.G.V. Grundbesitz & Verwaltung Gmbh sieht sich hinters Licht geführt.
„Wir wollen unser Geld zurück“, hatte er bereits im November 2020 in einem Interview mit dieser Zeitung angekündigt. Der Leipziger Unternehmer hatte mit seiner Firma insgesamt 800.000 Euro investiert. Als dritter Investor beteiligte sich damals die Millhouse Capital Gmbh mit einer Gesamtsumme von 250.000 Euro.
Im Herbst 2019 scheiterte allerdings die Ausgliederung der Profiabteilung in eine Spielbetriebs Gmbh, nachdem das Registriergericht Jena in einem Beschluss vom Dezember 2019 die Anmeldung kostenpflichtig zurückwies und damit das Projekt jäh platzen ließ. Neun Monate zuvor hatte Reinhardt den Regionalliga-spielbetrieb nur dadurch gesichert, indem er ein sogenanntes Massedarlehen der Volksbank Gera/jena/rudolstadt aufnahm. Um das Geld zurückzahlen zu können, wurden die Einlagen der Investoren verwendet – und waren damit verloren. Die Folge: Im Januar 2020 musste Reinhardt alle Mannschaften vom Spielbetrieb abmelden. Sein Anwalt Andreas Schmitt wies den Vorwurf der Täuschung entschieden zurück und argumentierte in der Verhandlung: Die Investoren hätten sehr wohl gewusst, dass die Gelder wie vertraglich vereinbart für die Schuldentilgung verwendet werden dürfen.
Gerber indes sieht sich getäuscht: „Der Insolvenzverwalter hat seine Zusagen nicht eingehalten. Er hat nicht mit offenen Karten gespielt.“Wenn er gewusst hätte, dass die neue Gmbh letztlich nie ihre Arbeit aufnehmen würde, hätte er natürlich auch nie Geld gezahlt, so Gerber. Trotz aller Streitigkeiten zeigte sich der einstige Bundesliga-manager immerhin nicht nachtragend. Im Sommer 2020 gründete er nach erfolgreichen Verhandlungen mit Reinhardt die FC Rot-weiß Erfurt Fußball Gmbh, strebt mit der Mannschaft nun auf sportlichem Weg zurück in die Regionalliga.