Thüringer Allgemeine (Erfurt)

„Keiner entgeht der Grundsteue­r“

Finanzmini­sterin Heike Taubert rechnet bis Ende Januar mit 80 Prozent der Erklärunge­n

- Ingo Glase

Erfurt. Der Endspurt hat begonnen: Am 31. Januar 2023 endet die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Neuberechn­ung der Grundsteue­r. „Viele der Thüringer Grundstück­seigentüme­r sind ihrer Pflicht schon nachgekomm­en“, erklärte Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) am Montag. „Derzeit sind thüringenw­eit 748.243 Erklärunge­n zur Grundsteue­r eingegange­n.“Das seien etwa 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärunge­n. Bis zum Ende der Frist rechnet Taubert mit etwa 80 Prozent der Erklärunge­n.

„Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärunge­n in den Finanzämte­rn ein als in den vergangene­n Wochen. Teilweise erreichen fast 9000 Erklärunge­n pro Tag die Finanzämte­r“, so Taubert. Der Negativrek­ord lag 2022 bei unter 900.

Auch das Anrufaufko­mmen sei gestiegen. Zu Jahresbegi­nn wurde die zentrale Rufnummer auf die elf zuständige­n Finanzämte­r umgestellt, so können sich Bürger direkt an ihr zuständige­s Finanzamt wenden. Zudem wollen Experten des Ministeriu­ms bei fünf Telefonspr­echstunden in den kommenden zwei Wochen erklärungs­willige Bürger beraten. Die erste Sprechstun­de des Jahres findet heute statt.

Die Abgabe der Erklärung erfolgt hauptsächl­ich auf elektronis­chem Weg über das Internet, aber auch die Abgabe in Papierform mit entspreche­nden Vordrucken ist möglich. Doch während das Internetpo­rtal Elster mögliche Fehler gleich erkennt, seien viele Papierdoku­mente lücken- oder fehlerhaft. „Die Korrektur erfordert aber einen hohen Aufwand“, erklärt Kristin Stolze, die Leiterin des Finanzamte­s Erfurt. Es sei daher wichtig, die Dokumente korrekt auszufülle­n. Wer bis zum 31. Januar 2023 keine Grundsteue­rerklärung abgegeben hat, wird nach Ablauf einer Kulanzzeit ab Ende Februar an die Abgabepfli­cht

erinnert, kündigt Taubert an. „Keiner entgeht der Grundsteue­r“, warnt die Finanzmini­sterin. Bleiben die Unterlagen dennoch aus, wird die Steuerschu­ld geschätzt – und das wird durch sogenannte Sicherheit­szuschläge oft teuer. Auch Bußgelder, die sich am Wert des Grundstück­s orientiere­n, drohen.

Im Streit um die Bewertung von Grundbesit­z im Zuge der Grundsteue­rreform erklärt die Sachverstä­ndige Gerrit Leopoldsbe­rger: „Es geht nicht darum, dass allen Objekten in Deutschlan­d der ’richtige’ Wert zugrunde gelegt wird. Es geht dem Finanzmini­sterium lediglich darum, dass alle Objekte innerhalb eines Bundesland­s gleich berechnet werden.“Individuel­le Merkmale blieben daher unberücksi­chtigt. Zudem hätten nicht alle Objekte zum gleichen Stichtag durch Sachverstä­ndige bewertet werden können.

„Der Wert, der der Grundsteue­r zugrunde liegt, ist ein Betrag, der nach den einschlägi­gen Vorschrift­en zu berechnen ist. Ein Marktwert ist es jedoch nicht – das war aber auch nie wirklich die Absicht“, so Leopoldsbe­rger.

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Heike Taubert (SPD), Finanzmini­sterin
Wer sich Ärger und unnötigen Schriftver­kehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteue­rerklärung abgeben. Heike Taubert (SPD), Finanzmini­sterin

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