AfD -Kandidat darf zur OB -Wahl antreten
Die Entscheidung des Ausschusses fällt denkbar knapp aus. Das sind die Gründe für die Zulassung von Stefan Möller
Erfurt. Mit 3 zu 2 Stimmen hat der Erfurter Wahlausschuss AfD-Landessprechers Stefan Möller als Kandidat zur Erfurter Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Der Abstimmung waren intensive Beratungen der Ausschussmitglieder vorausgegangen. Der eigentlich für den Dienstagvormittag (23. April) angesetzte Beschluss wurde auf den Nachmittag verschoben.
Im Vorfeld der Wahlausschusssitzung waren Zweifel an der Eignung Möllers für das Amt des Oberbürgermeisters angemeldet.
Stadt bittet Verfassungsschutz um Einschätzung
Aufgrund dessen hatte Wahlleiter Norman Bulenda eine Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz eingeholt. Das 36-seitige Papier wurde den Ausschussmitgliedern zur Prüfung übergeben, ebenso Leitlinien des Innenministeriums zur Vorprüfung von Wahlvorschlägen sowie ein Schriftverkehr zur Sache mit dem Ministerium. Dieses habe keine Entscheidungshinweise an den Ausschuss gegeben, erklärte Bulenda in der öffentlichen Sitzung. Das Für und Wider einer Bewerbung abzuwägen, sei Sache der Ausschussmitglieder.
Das Vorgehen entspreche einer Handlungsempfehlung des Thüringer Innenministeriums an die Kommunen. Ausschlaggebend hierfür ist Paragraf 24, Absatz 3, des Thüringer Kommunalwahlgesetzes.
Demnach kann nicht Bürgermeister werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“oder „wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des
Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt“.
Einwände gegen die Kandidatur Möllers hatte unter anderem das Bündnis „Auf die Plätze Erfurt“erhoben. Es verweist auf die exponierte Stellung Möllers im als rechtsextreme Bestrebung eingestuften AfDLandesverband. Möller ist Co-Sprecher neben Björn Höcke. Zudem wird Möller Nähe zu Rechtsextremisten und Reichsbürgern vorgeworfen. Er habe überdies zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“gehört, die den Anstoß zur vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe „Der Flügel“gab. Das Bündnis „Auf die Plätze“ist ein Zusammenschluss vom verschiedenen Verbänden und Einzelpersonen gegen Rechtsextremismus.
Im Zweifel für den Bewerber
Einschlägige Urteile verlangten eine Einzelfallprüfung, die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung allein reichten nicht aus, führte Wahlleiter Bulenda aus. Führende Mitglieder müssten sich die Positionen freilich zurechnen lassen. Fraglich sei, ob konkrete persönliche Äußerungen Möllers ausreichend seien, seine Wählbarkeit infrage zu stellen. Darüber hinaus sei es dem Wahlausschuss in der Kürze der Zeit nicht möglich, eine tiefgreifende Bewertung der Beamtentauglichkeit Möllers vorzunehmen. Im Zweifel sei im Sinne des Wahlvorschlags zu entscheiden.
Die Entscheidung des Wahlausschusses schließe eine tiefergehende Prüfung des Falls durch die Rechtsaufsicht nicht aus, betonte Bulenda. Diese würde ohnehin erfolgen, wenn ein Amtsantritt Möllers zur Debatte stehe. Zweifel an der Zulässigkeit der Bewerbungen könnten auf dem Weg der Wahlanfechtung nach der Kommunalwahl am 26. Mai geltend gemacht werden. Dem Wahlausschuss obliege lediglich eine Wahlvorprüfung, die zudem unter dem Zeitdruck gesetzlicher Fristen zu erfolgen hat. Möller selbst war bei der Abstimmung über seine Bewerbung anwesend. Er sei davon überrascht, dass seine Kandidatur derart umstritten sei. Vorwürfe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu missachten, wies er als politisch motiviert zurück.
Mitglieder zur Überparteilichkeit verpflichtet
In den Erfurter Wahlausschuss entsenden die Parteien der vier stärksten Stadtratsfraktionen Vertreter, das sind CDU, SPD, Linke und AfD. Die Ausschussmitglieder sind verpflichtet, überparteilich und nach den Anforderungen des Wahlrechts zu entscheiden. Gründe für die Ablehnung von Kandidaten sind zumeist formell: die Nichteinhaltung von Fristen, fehlende Unterstützerunterschriften oder nicht erfüllte Kriterien der Wählbarkeit wie Anforderungen an das Alter oder den Wohnort der Bewerber.
Die übrigen fünf OB-Kandidaten – Andreas Bausewein (SPD), Andreas Horn (CDU), Matthias Bärwolff (Linke), David Maicher (Grüne) und Jana Rötsch (Mehrwertstadt) – wurden am Dienstagvormittag zur Wahl zugelassen. Ein Einzelbewerber hatte sich noch am 15. April, nach Ablauf der Frist, gemeldet, er konnte überdies keine Unterstützerunterschriften vorweisen. Der Vorschlag wurde entsprechend abgelehnt.
Noch bis in den späten Nachmittag tagte das Gremium, um auch über die Wahlvorschläge für den Stadtrat, die Orteilräte und die Ortsteilbürgermeister zu befinden.