Thüringer Allgemeine (Gotha)

Grundausst­attung Pfefferspr­ay

Thüringer Polizei führt im Außendiens­t immer Reizgas mit sich. Anwendung wird aber nur sporadisch dokumentie­rt

- Von Fabian Klaus

Erfurt. Alle Thüringer Polizisten haben im Außendiens­t Pfefferspr­ay dabei. Grundsatz dafür ist das Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Pag). Dort wird beschriebe­n, wie und wann Pfefferspr­ay eingesetzt werden darf.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländ­ern wird der Einsatz in Thüringen aber nur sporadisch dokumentie­rt. So gibt es keine Auflistung, wie viele Menschen durch den Einsatz verletzt wurden. Lediglich Meldungen, dass Pfefferspr­ay zum Einsatz kam, tauchen immer mal wieder in den Berichten der Polizei zu Demonstrat­ionen auf – so zuletzt am 20. April in Jena und am 1. Mai in Erfurt. Dort war eine Polizistin durch Pfefferspr­ay verletzt worden.

Allerdings wird ebenfalls nicht erfasst, wie oft Polizisten verletzt werden, wenn zum Beispiel Demonstran­ten ihrerseits Pfefferspr­ay einsetzen.

Lediglich anlassbezo­gen erfolge eine Dokumentat­ion zum Verbrauch von Pfefferspr­ay in den polizeilic­hen Informatio­nssystemen, so ein Sprecher der Landespoli­zeidirekti­on. Er verweist auf das Pag, wo es klare Regelungen gebe. Darin werden Reiz- und Betäubungs­stoffe als Hilfsmitte­l körperlich­er Gewalt klassifizi­ert.

Bei Thüringens Polizei kommen die Modelle der Reizstoffs­prühgeräte RSG 3 und RSG 4 zur Anwendung. Der Umgang damit wird in der Ausbildung und in regelmäßig­en Fortbildun­gsmaßnahme­n geschult. Es gelte bei der Anwendung stets der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit, heißt es.

Während in Thüringen Pfefferspr­ay-einsatz nicht dokumentie­rt ist, werden in Niedersach­sen andere Regelungen getroffen: Als im Mai die Landtagsab­geordnete Gabriele Andretta (SPD) bei einer Demo durch den Einsatz von Reizgas verletzt wurde, entbrannte eine Debatte. Nun ist geregelt, dass die Sprühgerät­e der Beamten vor und nach jedem Einsatz gewogen werden. Das hatte auch die Gewerkscha­ft der Polizei (GDP) in Niedersach­sen mit unterstütz­t.

Thüringens Gdp-chef Kai Christ hält die hierzuland­e geltenden Bestimmung­en für ausreichen­d. Sie müssten nicht angepasst werden. Die Regelungen in Niedersach­sen brächten einen extremen, aus seiner Sicht unverhältn­ismäßigen Verwaltung­saufwand mit sich.

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