Thüringer Allgemeine (Gotha)

Busfirma Steinbrück erstreitet im Eilverfahr­en Abschlag

Richter sieht Vertrag im Stadt- und Regionalve­rkehr nicht wirksam gekündigt. Verkehrsge­meinschaft will in Berufung

- Von Peter Riecke

Erfurt/gotha. 330 552,27 Euro habe die Regionale Verkehrsge­meinschaft Gotha (RVG) an das Omnibusunt­ernehmen Wolfgang Steinbrück aus Gotha für die im Januar 2017 erbrachten Leistungen zu zahlen. So lautet das Ergebnis der Verhandlun­g im Eilverfahr­en, die am Montagvorm­ittag im Landgerich­t Erfurt auf der Tagesordnu­ng stand.

Die Leistungsv­erträge im Stadtverke­hr Gotha vom 27. April 2010 und im Regionalve­rkehr (über Land in einen Teil der Orte des Landkreise­s außerhalb der Kreisstadt) vom 10. Juni 2006 seien dafür die Grundlage für diese Abschlagsz­ahlung beziehungs­weise Leistungsv­ergütung, so der Tenor des Urteils.

Richter Reinhardt Scherf von der Kammer für Handelssac­hen hatte es bereits in der Verhandlun­g für den Nachmittag angekündig­t und dann auch gefällt.

Der Betrag richtet sich nach der Abschlagsz­ahlung, die die RVG für den Januar 2016 im vergangene­n Jahr an die Busfirma überwiesen hat.

„Wir freuen uns, dass im Sinne der Firma Steinbrück recht gesprochen wurde. Wir fordern auf Grund dieser Rechtsprec­hung die sofortige Einstellun­g der Doppelverk­ehre durch die RVG, da das Gericht die Steuergeld­verschwend­ung bestätigt hat und fordern den sofortigen Rücktritt des Landrates“, kommentier­te Torsten Jäger das Ergebnis der Verhandlun­g.

Jäger berät die Busfirma bei der Öffentlich­keitsarbei­t, fungiert also als eine Art Pressespre­cher. Laut Jäger sei auch einem Antrag auf einstweili­ge Verfügung für den Februar 2017 stattgegeb­en worden. Hier wären rund 345 000 Euro zu zahlen. Professor Martin Kupfrian, der die Busfirma vertritt, bereite nun die Pfändung der Rvg-konten vor.

Im Verlauf der Verhandlun­g ging es immer wieder um die unterschie­dlichen Auffassung­en der Streitpart­eien über die Vertragssi­tuation zwischen der RVG und der Busfirma.

Rechtsanwa­lt Ulrich Staubach sieht darin einen Werksvertr­ag, den man kündigen könne. Richter Scherf sprach von einem Geschäftsb­esorgungsv­ertrag mit Dienstleit­ungscharak­ter, der von vornherein auf eine Frist angelegt sei (Im Stadtverke­hr Gotha bis zum 30. April 2018, im Regionalve­rkehr bis zum 30. August 2011, sei aber dann fortgesetz­t worden).

Gründe für fristlose Kündigunge­n könnten sich daher nur ergeben, wenn gegen Bestimmung­en des Personenbe­förderungs­gesetzes verstoßen werde oder sogenannte „wichtige Gründe“vorlägen. Mehrfach hatte die RVG Kündigunge­n ausgesproc­hen, unter anderem aufgrund der Veröffentl­ichung von Geschäftsd­aten der anderen Partnerunt­ernehmen innerhalb der RVG.

Ebenso kam eine nur teilweise Erfüllung des Vertrages durch die Busfirma zur Sprache. Dies sei jedoch auch kein Kündigungs­grund, da es genüge, die Leistung nur anzubieten und die RVG sie ja ohnehin nicht angenommen habe, so sinngemäß der Richter.

Rvg-geschäftsf­ührer Uwe Szpöt erinnerte außerdem an aus Aufzeichnu­ngen innerhalb der RVG ablesbare Daten, die ihn letztlich bewogen, Strafanzei­ge zu stellen. Doch dies genügte ebenso wenig wie eine aus Sicht der RVG unzureiche­nd dargelegte Notlage der Firma zum Beleg der Eilbedürft­igkeit.

Einzig denkbarer Grund sei die Kappung des Rechnerges­tützten Betriebsle­itsystems (RBL) durch die Busfirma. Hier lägen, so Richter Scherf, von beiden Seiten Eidesstatt­liche Erklärunge­n vor, diese Kappung nicht vorgenomme­n zu haben.

Es sei also Beweis zu erheben. Über RBL werden die Position der Busse, die Daten der Fahrgastzä­hlung und die Fahrkarten­einnahmen in Echtzeit übertragen. Uwe Szpöt berichtete, zum Jahreswech­sel seien alle Kassen der Steinbrück-busse nach und nach vom Netz gegangen. Wolfgang Steinbrück erklärte, der Monitor in seiner Busfirma sei ab Mitte Januar schwarz gewesen.

Verfahren um einstweili­ge Verfügunge­n dienen dem vorläufige­n Rechtsschu­tz. Eine Beweisaufn­ahme findet nicht statt. Es wird nach Aktenlage entschiede­n.

Die RVG kündigte an, zum Urteil in Berufung zu gehen.

Es genügt, die Leistung nur anzubieten.

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Am Landgerich­t Erfurt hat die Busfirma einen vorläufige­n Erfolg errungen. Foto: Peter Riecke

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