So regeln Sie den Nachlass richtig
Die Deutschen vererben jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro. Nur jeder Vierte hat ein Testament
Essen. Der Volksmund sagt: „Alles verjubelt, nichts verschenkt – das ist das beste Testament.“Doch hinterlassen die Deutschen sogar mehr Vermögen als lange Zeit angenommen. Derzeit würden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt, rechneten die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vor Kurzem vor. Die Ökonomen schauten nicht nur auf das aktuelle Vermögen, sondern bezogen Wertsteigerungen und hohe Sparquoten mit ein – und übertrafen die Summen früherer Studien.
Gleichzeitig verfügt laut Schätzungen nur jeder Vierte in einem Testament oder Erbvertrag, was mit dem Geld nach seinem Tod geschehen soll. Bei allen anderen, also in den meisten Fällen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Aber in Zeiten, in denen Familien auseinanderbrechen, Ehen geschieden werden, viele überzeugt als Single leben, „ist das womöglich nicht in ihrem Sinn. Sie riskieren, dass ihr Geld in die falschen Hände gerät“, sagt Eugénie Zobel-kowalski, Erbrechtsexpertin bei Stiftung Warentest. Sie meint: „Sie brauchen nur ein Blatt Papier und einen Stift, eigentlich ist das Testament schnell gemacht.“An einem Beispiel spielt sie das durch: Mann, unverheiratet, keine Kinder, verkracht mit seinem Vater, eine Katze.
Form wahren In jedem fünften Fall gibt es laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Yougov Streit ums Erbe.
ginge dann an seine Eltern, auch den ungeliebten Vater.“Wer seine Handschrift für schlecht lesbar hält, legt eine ausgedruckte Leseabschrift dazu.
Streit vermeiden
Vermögens.“Allerdings hat auch der ungeliebte Vater einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Vermögens. Das Gesetz sieht ein Anrecht für einen Anteil bei Eltern genauso wie bei Kindern, auch bei Ehepartnern vor. Der Pflichtanteil macht immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus. Leben noch beide Eltern des Verstorbenen, müsste das Erbe also eigentlich halbiert
werden. Dann hat der enterbte Vater Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Ausgezahlt wird immer in Geld, auch wenn zum gesamten Vermögen Porzellan, Boot und so weiter gehören. Der Erbe übernimmt im Übrigen auch Schulden und Vertragsverhältnisse. Beim Mietvertrag gibt es ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Stiften gehen
müsste sich dann auch um das Ausräumen der Wohnung kümmern.
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