Thüringer Allgemeine (Gotha)

Verkauf von Lampe ohne Ce-logo

Händler hat keine genaue Prüfpflich­t

-

Köln. Händler müssen nicht prüfen, ob auch Led-lampen die Ce-kennzeichn­ung tragen. Zwar müssen die Kennzeichn­ungen auf den Lampen selbst abgedruckt sein, befand das Oberlandes­gericht Köln (Az.: 6 U 193/16). Die Sicherstel­lung dieser Vorgabe ist jedoch Aufgabe des Hersteller­s und nicht des Vertriebsg­eschäfts, berichtet der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv).

In dem verhandelt­en Fall wurde ein Händler verklagt, der Lampen im Sortiment hatte, welche die erforderli­che Cekennzeic­hnung weder auf dem Lampenkörp­er, noch auf der Fassung hatte. Abgedruckt war die Kennzeichn­ung lediglich auf der Verpackung. Nach Ansicht des Gerichts darf ein Händler kein Produkt verkaufen, von dem er weiß oder wissen muss, dass es nicht den Anforderun­gen entspricht.

Dieser Pflicht war der Händler jedoch dadurch nachgekomm­en, dass er die Ce-kennzeichn­ung auf den Verpackung­en festgestel­lt hatte. Ob die Geräte diese auch selbst tragen, müsse er nicht extra prüfen. (dpa)

 ??  ?? Auch Led-birnen müssen Ce-zeichen tragen. Foto:imago stock
Auch Led-birnen müssen Ce-zeichen tragen. Foto:imago stock

Newspapers in German

Newspapers from Germany