Zahlt Vermieter bei Schimmel?
Berlin. Vermieter können auch ohne Baumangel für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlinmitte (Az.: 9 C 75/15), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“(Heft 17/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Beim Einbau von Isolierglasfenstern müssen Vermieter darauf hinweisen, dass erhöhter Lüftungsund Heizbedarf besteht. (dpa)