Prozess gegen Unfallfahrer mit Strafbefehl eingestellt
G Ursache wegen Ermittlungslücken kaum zu klären
Gotha. Sekundenschlaf oder nicht? Diese Frage sollte in der Hauptverhandlung vorm Amtsgericht Gotha geklärt werden, was sie letztlich nicht gelang. Der Beschuldigte, Gitarrist in einer Band, war nach einem Auftritt in Trusetal mit seinem Auto gen Weimar gefahren. Auf der Autobahn 4, kurz hinter Gotha, fuhr er 5.05 Uhr auf einen Sattelzug auf, kam ins Schleudern und prallte in die Schutzplanke. Das Auto war Schrott, der Fahrer kam mit leichten Blessuren zwei Tage zur Beobachtung ins Krankenhaus. Der Angeklagte bestritt, dass er sich übermüdet ans Lenkrad setzte. Auch sein Anwalt hält das nicht für plausibel. Sein Mandant sei an jenem Freitag erst gegen 14 Uhr aus dem Bett gestiegen, habe sich dann von Göttingen auf den Weg nach Thüringen gemacht. Bis zum Unfall seien 15 Stunden vergangen. Das stecke jemand locker weg, der in der Gastronomie arbeitet und zudem als Musiker Nacharbeitet gewohnt ist.
Irgendeine Ursache müsse die fahrtechnische Fehlleistung allerdings haben, sagt Richterin Viola Steigerwald. Alkohol war es nicht. Der Beschuldigte betont, dass für ihn alkoholische Getränke tabu sind, wenn er sich ans Steuer setzen will. Nach dem Unfall wurden jedoch weder ein Alkohol- noch einen Drogentest angeordnet. Einer der Polizisten gab zudem an, nicht mit dem Verursacher gesprochen zu haben. Er hatte jedoch ein Protokoll unterschrieben in dem stand, dass der Unglücksfahrer angab, wegen eines Sekundenschlafs auf dem Laster aufgefahren zu sein. Ein Alkoholtest werde nur bei einem Verdacht gemacht, sagt er.
Die so geführte Ermittlungsarbeit am Unfallort war alles andere als hilfreich bei der Wahrheitsfindung. Letztlich ging die Staatsanwältin von Sekundenschlaf als Ursache aus. Der Verteidiger führte an, dass es noch weitere Möglichkeiten gäbe, die aber medizinische Sachverständige prüfen müssten. Da sah dann Richterin Steiger wald den Aufwand im Verhältnis zur Tat überschritten, zumal dann eine neue Verhandlung nötig wäre. Der Unfall hat dem Beschuldigten bereits 500 Euro gekostet, denn das Auto war geliehen. Der gute Bekannte, der es dem Mann anvertraut hatte, machte – weil es Probleme mit der Versicherung gab – Pfandrecht auf die Gitarre geltend. Die musste ausgelöst werden. Zudem blieb nichts von der Freundschaft übrig.
Verteidiger negiert zunächst Übermüdung
Geldstrafe statt weiterer Verhandlung
Auch das, sagt der Anwalt, sei Strafe für seinen Mandanten. Er würde ohnehin auf Freispruch plädieren, lässt er das Gericht wissen. Doch so weit kommt es nicht, denn das Gericht einigt sich auf eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen.
Der im Strafbefehl ausgesprochene Führerscheinentzug wird fallen gelassen. Und das Verfahren endgültig eingestellt, wenn der Beschuldigte 900 Euro Strafgeld gezahlt hat. Das kann er in Raten erledigen. Vergisst er die Zahlung, wird erneut verhandelt, dann mit allen Zeugen, die etwas über seine Fitness an diesem Tag aussagen können.