Thüringer Allgemeine (Gotha)

Wenn die Polizei Tempo schätzt

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Dortmund. Eine subjektive Schätzung der Geschwindi­gkeit eines Autos durch einen Polizisten reicht nicht für eine Geldbuße aus. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Dortmund, auf das der ADAC hinweist (Az.: 729 OWI-261 Js 2511/17-379/17).

In dem verhandelt­en Fall ging es um eine Tempo-30-zone. Ein Polizist am Straßenran­d hielt einen Autofahrer an. Da er die nötigen Papiere nicht vorzeigen konnte, verwarnte der Polizist den Autofahrer mit zehn Euro. Dazu verhängte er ein Bußgeld von 100 Euro wegen nicht angepasste­r Geschwindi­gkeit. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Das Gericht gab dem Autofahrer recht. Denn der Polizist konnte keine Angaben dazu machen, wie er die unangepass­te Geschwindi­gkeit ermittelt haben will. Eine Schätzung ohne tatsächlic­he Feststellu­ng sei nicht ausreichen­d, um ein Bußgeld zu verhängen. (dpa)

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