Für eine gute Nachbarschaft
Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, dass er eine Fichte, die ja flache Wurzeln hat, fällt, weil sie beim nächsten Sturm auf mein Haus fallen könnte? Es antwortet Hagen Ludwig vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Nein. Denn Bäume gehören juristisch gesehen nicht automatisch zu den gefahrdrohenden Anlagen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Eigentümer des Baumes ist verpflichtet, regelmäßig deren Standsicherheit zu prüfen und im Zweifelsfall einen Experten hinzuzuziehen. Wir empfehlen zweimal jährlich eine Baumschau, die dann auch entsprechend protokolliert werden sollte.
Mein Nachbar gestaltet seinen Garten um und schafft künstliche Hügel. Ich habe Angst, dass bei Starkregen der Niederschlag zu mir fließt und mein Grundstück unter Wasser setzt. Gibt es eine Handhabe für mich?
Sie können sich auf Thüringer Nachbarrechtsgesetz berufen. Dort heißt es, bauliche Anlagen müssen so gestaltet werden, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück übertritt. Zudem dürfen Bodenerhöhungen nur so angelegt werden, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks ausgeschlossen ist.
Ich muss die Dachrinne an meinem Haus reparieren und müsste dazu mit der Leiter auf das Nachbargrundstück. Kann der Nachbar das verbieten? Für solche Fälle gibt es das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Demnach können sie zum Zwecke von Reparaturarbeiten das Nachbargrundstück betreten, wenn die Arbeiten anders nicht möglich oder unzweckmäßig wären. Sie müssen Ihre Absicht, das Nachbargrundstück zu nutzen, jedoch mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Lehnt der Nachbar ab, müssen sie Ihr Recht vielleicht sogar einklagen.