Thüringer Allgemeine (Gotha)

Recht auf befristete Teilzeit

Gesetz soll ab Januar gelten

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Berlin. Beschäftig­te sollen ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. „Wir wollen für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-beschäftig­ung“, sagte Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) der „Rheinische­n Post“. Der Gesetzentw­urf sei fertig und solle ab Dienstag innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Demnach sollen künftig alle Beschäftig­ten in Betrieben ab 45 Arbeitnehm­ern ein Recht auf eine befristete Teilzeitph­ase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Dieses Recht soll für alle Teilzeit-vereinbaru­ngen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlos­sen werden.

Das Rückkehrre­cht von Teilauf Vollzeit war in der vergangene­n Legislatur­periode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) das Rückkehrre­cht für Unternehme­n ab 15 Beschäftig­ten vorsah, hatten Union und Arbeitgebe­r die Schwelle bei 200 Beschäftig­ten festlegen wollen. Beim nun vorgelegte­n Gesetzesen­twurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben zwischen 45 bis 200 Mitarbeite­rn soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeite­rn gewährt werden.

„Das ist, glaube ich, ein fairer Kompromiss, der der Lebensreal­ität auch von Unternehme­n und Beschäftig­ten entspricht“, sagte Heil im Deutschlan­dfunk. „Es gibt Phasen im Leben, in denen will man ein Stück runterfahr­en. Es gibt andere Phasen, in denen will man Vollgas geben“, so Heil weiter. Aktuell gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzt­e Teilzeit. Nach einer Freistellu­ng für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehm­er zudem sicher zur alten Arbeitszei­t zurückkehr­en. (dpa)

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Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD). Foto: Getty Images

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