Recht auf befristete Teilzeit
Gesetz soll ab Januar gelten
Berlin. Beschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. „Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-beschäftigung“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Rheinischen Post“. Der Gesetzentwurf sei fertig und solle ab Dienstag innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Demnach sollen künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Dieses Recht soll für alle Teilzeit-vereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden.
Das Rückkehrrecht von Teilauf Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Während die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Rückkehrrecht für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hatten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Beim nun vorgelegten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen Kompromiss: Bei Betrieben zwischen 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden.
„Das ist, glaube ich, ein fairer Kompromiss, der der Lebensrealität auch von Unternehmen und Beschäftigten entspricht“, sagte Heil im Deutschlandfunk. „Es gibt Phasen im Leben, in denen will man ein Stück runterfahren. Es gibt andere Phasen, in denen will man Vollgas geben“, so Heil weiter. Aktuell gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit. Nach einer Freistellung für Eltern- oder Pflegezeit kann der Arbeitnehmer zudem sicher zur alten Arbeitszeit zurückkehren. (dpa)